Berlin Clan-Mitglied wegen Platzmangel in Maßregelvollzug aus Haft entlassen

Ein nach einem Geldtransporter-Überfall verurteiltes Clan-Mitglied ist wegen Platzmangels im Maßregelvollzug aus der Haft entlas
Ein nach einem Geldtransporter-Überfall verurteiltes Clan-Mitglied ist wegen Platzmangels im Maßregelvollzug aus der Haft entlassen worden.

Ein nach einem Geldtransporter-Überfall verurteiltes Clan-Mitglied ist wegen Platzmangels im Maßregelvollzug aus der Haft entlassen worden. Der Beschluss zur Haftentlassung stammt vom 3. Februar, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Sonntag bestätigte. „Der Verurteilte war dann mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen.“ Zuvor hatten „Spiegel TV“ und „Tagesspiegel“ berichtet.

Der Mann war im September 2021 wegen des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zudem sei die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, teilte die Sprecherin weiter mit. Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil der Freiheitsstrafe im Gefängnis abgesessen, dann folgt die Maßregel. Danach wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss oder vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann.

Mehrfach auf Probleme hingewiesen

Im konkreten Fall war die Zeit im Gefängnis beendet und der Verurteilte sollte in den Maßregelvollzug kommen. Dort seien allerdings keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden. „Die Überführung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßregelvollzugs regelmäßig rückmeldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßregelvollzug nicht absehbar war.“ Man habe das Clan-Mitglied nicht länger in Haft halten können.

Die Justiz habe die zuständige Gesundheitssenatsverwaltung bereits mehrfach auf die Probleme hingewiesen. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland sei zwar theoretisch möglich gewesen, die Situation in anderen Bundesländern sei aber „vergleichbar schwierig“. Die restliche Strafe des Verurteilten verfällt durch die Freilassung aber nicht, wie die Sprecherin sagte. Er werde zu gegebener Zeit wieder vorgeladen.

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