Bundesverfassungsgericht Bundestag muss Gesetz zu Kinderehen nachbessern

Ein indisches Mädchen, aufgenommen bei seiner Hochzeit im Dorf Vadia, rund 250 Kilometer von Ahmedabad.
Ein indisches Mädchen, aufgenommen bei seiner Hochzeit im Dorf Vadia, rund 250 Kilometer von Ahmedabad.

Der Bundestag muss sein Gesetz zu Kinderehen nachbessern. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar sei; es fehle an Regelungen, wenn der Staat eine solche Verbindung für nichtig hält. Als Beispiele nannte der Erste Senat Unterhaltsansprüche und eine Klärung der Möglichkeiten, eine solche Ehe nach der Volljährigkeit wirksam führen zu können. Der Bundestag muss das Gesetz bis zum 30. Juni 2024 überarbeiten.

Bislang konnte eine Ehe für ungültig erklärt werden, wenn einer der Betroffenen bei der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Im Ausgangsverfahren ging es um eine 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien nach dortigen Recht geschlossene Ehe zwischen einem 1994 geborenen Mann und einer 2001 geborenen Frau. Die beiden flohen vor dem Krieg nach Deutschland. Das örtliche Jugendamt nahm die Frau in Obhut und brachte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung unter. Der Mann wandte sich daraufhin an ein Familiengericht, um die Inobhutnahme prüfen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

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