Rundfunkbeitrag Blockade der Erhöhung durch Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig

Älterer Überweisungsträger für die Rundfunkgebühr inklusive Mahnkosten.
Älterer Überweisungsträger für die Rundfunkgebühr inklusive Mahnkosten.

Die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig. Die nicht erfolgte Abstimmung über das entsprechende Gesetz im Landtag habe gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die Richter gaben damit Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt.

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