Saarbrücken Bewährungsstrafe für versuchten Totschlag an demenzkranker Ehefrau

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Weil er seine an Demenz leidende Ehefrau auf ihren Wunsch hin töten wollte, ist ein 80-Jähriger am Montag vom Landgericht Saarbrücken zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte 18 Monate Bewährungsstrafe für tat- und schuldangemessen gehalten. Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Kammer ging nach dem Gutachten einer Psychiaterin davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Deutschen bei der Tat „erheblich gemindert“ gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sich alle Beteiligten im Vorfeld auf eine Verständigung geeinigt hatten.

Der Angeklagte hatte den Vorfall unter Tränen geschildert und die Vorwürfe gestanden. Demnach hat die Frau aus Angst vor der Unterbringung in einer geschlossenen Pflegeeinrichtung den Mann darum gebeten, getötet zu werden. Danach habe er sich selbst umbringen wollen.

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