Einzelhandel Berliner Verwaltungsgericht kippt 40-Quadratmeter-Regel

Das Urteil ist ein Teilerfolg für Berliner Einzelhändler.
Das Urteil ist ein Teilerfolg für Berliner Einzelhändler.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel bestätigt, die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter aber gekippt. Diese erweise sich „als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im engeren Sinne“, urteilte das Gericht am Mittwoch, wie ein Sprecher mitteilte. Der Berliner Senat hatte angeordnet, dass in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter eingelassen werden dürfe.

Angesichts der darüber hinaus verordneten Sicherheitsmaßnahmen bringe „der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen“ stehe, hieß es vom Gericht.

Mehrere Einzelhändler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die geltenden Einschränkungen geklagt und damit zumindest für diesen Teil Recht bekommen. Mit ihrem Eilantrag richteten sie sich allerdings auch gegen die seit einer Woche geltende Schnelltestpflicht für Einkäufe im Nicht-Lebensmittelhandel und sind damit nun vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies diesen Teil des Antrags zurück. Diese Beschränkungen seien voraussichtlich nicht zu beanstanden, hieß es. Auch die elektronische Kontaktnachverfolgung bestätigten die Richter.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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