Radarfalle Autofahrer hat bei Rechtsstreit Anspruch auf Unterlagensichtung

Radarfalle
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Geblitzte Autofahrer können in einem Rechtsstreit einen Anspruch auf Einsicht in bestimmte Unterlagen einer Radarfalle haben. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz gab nach Mitteilung vom Mittwoch einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde statt (Az. VGH B 46/21). Der Beschluss der Koblenzer Richter ist unanfechtbar.

Ein Autofahrer soll auf der Autobahn 1 in der Eifel 35 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein und wurde deshalb geblitzt. Sein Protest landete beim Amtsgericht Wittlich. Dieses lehnte seinen Antrag auf Einsicht in die Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des mobilen Messgeräts ab und verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 140 Euro. Nachdem der Autofahrer erfolglos beim Oberlandesgericht Koblenz die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt hatte, wandte er sich an den VGH – mit Erfolg. „Die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts verletzten den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren“, befand das höchste Gericht des Landes. Mit dem Recht auf Einsicht in bestimmte Unterlagen der mobilen Radarfalle werde dem auch vom Bundesverfassungsgericht betonten Gedanken der Waffengleichheit zwischen Bußgeldbehörde und Betroffenem Rechnung getragen. Jener könne so nach entlastenden Messfehlern suchen.

Indes bestehe ein Informationsanspruch nicht unbegrenzt. So müssten gewünschte Informationen konkret genug benannt werden, in einem Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorwurf stehen und erkennbar relevant für den Anwalt eines Autofahrers sein.

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