Energie Bundesnetzagentur: Im Notfall müssen auch Haushalte Gas sparen

„Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz“, teilt die Bundesnetzagentur mit.
»Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz«, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Bei einem drohenden Gasmangel müssen im kommenden Winter auch geschützte Kunden wie Haushalte, Schulen oder Krankenhäuser mit Einschränkungen rechnen. Darauf wies am Montag die im Notfall für die Gaszuteilung zuständige Bundesnetzagentur hin.

„Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz. Die Bundesnetzagentur kann nicht ausschließen, dass in einer Gasmangellage auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen, den Gasbezug zu reduzieren“, teilte die Behörde mit. Im Krisenfall sollen geschützte Verbraucher demnach auf den „Komfort“-Anteil ihres Gasbezuges verzichten. Nicht geschützt sei etwa der Gasbezug, um private Pools oder eine Sauna zu heizen. Das bedeute aber nicht, dass die Betroffenen ihren Gasbezug einstellen müssten, betonte die Behörde.

Im ersten Quartal 2022 lag der Anteil der aus Kohle erzeugten Strommenge nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 31,5 Pro
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Zu den geschützten Künden gehören Haushaltskunden, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Altenheime und Arztpraxen, Polizei und Feuerwehr, die Bundeswehr, die Strom- und Wasserversorger, die Müllabfuhr, aber auch viele kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

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