Mainz Anklage wegen Betrugs und Bestechung: Prozess gegen Marcus Held

Prozessauftakt gegen den Oppenheimer Ex-Bürgermeister Marcus Held (SPD).
Prozessauftakt gegen den Oppenheimer Ex-Bürgermeister Marcus Held (SPD).

[Aktualisiert: 11.55 Uhr] Mit der Verlesung der Anklageschrift vor dem Landgericht Mainz hat am Dienstag der Betrugs- und Korruptionsprozess gegen den Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD) begonnen. Dem 43-jährigen ehemaligen Bürgermeister von Oppenheim werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie mehrfache Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. Die Immunität des Abgeordneten wurde im Juni 2019 vom Bundestag aufgehoben.

Muss sich wahrscheinlich vor dem Mainzer Landgericht verantworten: Der frühere Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held Foto:dpa
Pfalz

SPD-Bundestagsabgeordneter Marcus Held wegen Untreue und Betrugs angeklagt

Der Angeklagte Held habe die ihm durch behördlichen Auftrag erteilte Befugnis missbraucht, über fremdes Vermögen zu verfügen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch. Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets in Oppenheim seien Maklercourtagen an die Mitangeklagten gezahlt worden, obwohl weder der Verkäufer noch die Stadt Oppenheim einen Maklervertrag mit der Gesellschaft der Mitangeklagten abgeschlossen habe. Die drei Angeklagten hätten sich zu einem gemeinsamen Tatplan verabredet. Insgesamt ging es laut Anklage um Zahlungen von rund 200 000 Euro.

Muss sich vor Gericht verantworten: Marcus Held.
Oppenheim

Landgericht: Keine illegalen Parteispenden im Fall Held

Die beiden angeklagten Immobilienmakler hätten dann mehr als 24.500 Euro an Bestechungsgeldern an den SPD-Ortsverein überwiesen, „als Spenden getarnt“, sagte Bartsch. Der Staatsanwalt führte aus, dass die Strafkammer des Landgerichts hinsichtlich des Anklagepunkts von Verstößen gegen das Parteiengesetz eine andere rechtliche Bewertung vertrete als die Anklagebehörde.

Verteidigung weist Anklage zurück

Die Verteidigung des Bundestagsabgeordneten hat alle Anklagepunkte zu Grundstücksgeschäften in der Kleinstadt am Rhein zurückgewiesen. Als ehrenamtlicher Bürgermeister habe Held "seine dienstlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß und im Interesse der Stadt Oppenheim wahrgenommen", sagte Rechtsanwältin Ute Bottmann am Dienstag in Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift vor dem Landgericht Mainz. Mit der Annahme von Vermittlungsdiensten der mitangeklagten Makler habe Held die Erschließung des Baugebiets sichergestellt und der Stadt beim Weiterverkauf einen hohen Gewinn gesichert.

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