Südpfalz Anklage gegen Geistlichen wegen Körperverletzung

Das Bistum hat dem Geistlichen dem Kontakt zu Kindern untersagt.
Das Bistum hat dem Geistlichen dem Kontakt zu Kindern untersagt.

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage gegen einen katholischen Geistlichen aus der Südpfalz wegen vier Fällen von Körperverletzung zum Nachteil von drei Kindern erhoben. Zwei Übergriffe sollen sich in der Schule ereignet haben, sagte die Staatsanwältin auf Nachfrage. Der Angeschuldigte soll ein Kind am Ohr gezogen, ein anderes geohrfeigt haben. Gegenüber einem weiteren Kind soll es nach einem Gottesdienst zu einer Ohrfeige und einem Schlag in den Nacken gekommen sein. Die Kinder seien zwischen acht und zehn Jahre alt. Das Amtsgericht müsse nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige von Eltern die Ermittlungen aufgenommen. Auch das Bistum hatte nach Kenntnis des Tatvorwurfs Anzeige erstattet. Aufgrund der Anklageerhebung habe das Bistum Speyer dem Mann jeglichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen untersagt, teilt die Pressestelle auf RHEINPFALZ-Nachfrage mit.

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