Pfalz Als Mörder verurteilter 19-Jähriger bleibt in Haft

Oberstes Gericht der Pfalz: Oberlandesgericht in Zweibrücken.
Oberstes Gericht der Pfalz: Oberlandesgericht in Zweibrücken.

Der schon als Mörder einer Jugendlichen verurteilte 19-Jährige bleibt in Haft. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken entschieden. In einem Beschluss hatte es Anfang Oktober verfügt, dass der junge Mann trotz des Schuldspruchs einstweilen freigelassen wird – weil das Urteil noch überprüft werden muss und sich das Landgericht in Frankenthal für das bisherige Verfahren gegen ihn zu viel Zeit gelassen habe. Zurück ins Gefängnis gebracht wurde er am 11. November, als Ermittler neue Chatnachrichten von ihm entdeckt hatten. Sie ließen befürchten, dass er erneut eine Frau töten könnte. Sein Verteidiger Alexander Klein aus Ludwigshafen wollte ihn trotzdem wieder freibekommen und pochte auf die frühere Argumentation des Oberlandesgerichts. Das allerdings hat nun signalisiert: Es bleibt im Kern seiner früheren Linie treu. Aber: Mittlerweile lasse das Verhalten des 19-Jährigen sehr viel stärker befürchten, dass er erneut töten würde. Also habe der Schutz der Allgemeinheit jetzt Vorrang vor seinen Freiheitsrechten. Zu zehn Jahren Haft verurteilt haben ihn Frankenthaler Richter vor allem, weil er am Ludwigshafener Willersinn-Weiher im März 2020 eine damals 17-Jährige vergewaltigt und getötet hat.

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