ALZEY Ab Mitternacht gilt Sperrstunde im Kreis Alzey-Worms

Bars und Lokale müssen im Landkreis Alzey-Worms die neue Sperrstunde einhalten.
Bars und Lokale müssen im Landkreis Alzey-Worms die neue Sperrstunde einhalten.

Nachdem im Landkreis Alzey-Worms am Donnerstag die Gefahrenstufe „orange“ eingeleitet wurde, erließ am Freitag eine Task-Force eine Verfügung mit verschärften Maßnahmen in den Bereichen Veranstaltungen, Sport und Gastronomie. Bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen im Außenbereich gilt demnach ab heute eine Maximalpersonenzahl von 250 Personen, im Innenbereich von 75 Personen. Bei Privatveranstaltungen soll die Obergrenze künftig bei 25 liegen. „Das ist sicher die weitreichendste Einschränkung, aber auch im Privatrahmen sollten Veranstaltungen nur reduziert und nur unter Einhaltung der Hygieneregelungen stattfinden“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Jung am Freitag bei einer Pressekonferenz. Er sprach von einem diffusen Infektionsgeschehen, das nicht an bestimmten Hotspots festzumachen und daher nur schwer einzugrenzen sei. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist auch der Alkoholverkauf beispielsweise an Tankstellen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr nicht mehr zulässig. Darüber hinaus gelten Sperrstunden für die Gastronomie, Spielbanken, Spielhallen Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés ab 23 Uhr.

Einschränkungen gibt es auch im Sport im Innenbereich. Hier sind in Fitnessstudios, Tanzschulen oder ähnlichen Einrichtungen vorerst nur noch Kleingruppen von bis zu maximal zehn Personen zulässig. Am Freitag wurden im Kreis-Alzey-Worms 20 neue Fälle registriert. Die Zahl der vom Robert-Koch-Institut errechneten Neuinfektionen innerhalb einer Woche liegt, gerechnet auf 100.000 Einwohner, liegt damit 38.

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