Früherer SS-Wachmann 101-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord im KZ verurteilt

Der hochbetagte Angeklagte konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen.
Der hochbetagte Angeklagte konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen.

Ein 101-jähriger Mann ist am Dienstag in Brandenburg wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.

Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann sagte: „Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren.“ Damit habe der Angeklagte den Terror und die Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen. „Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.“ Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet wurde, wurden bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert – unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.

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