Neustadt Zur Sache: Der Fall Matthias Held

SCN-Manager Michael Heinz hat den Protest gegen die zweimalige Sperre von Kapitän Matthias Heinz, die drei Monate nach dem Spiel beim SV Weiden vom Disziplinarbeauftragten des Deutschen Schwimmverbandes (DSV), Martin Zander, ausgesprochen worden war, mit einem mehrseitigen Schreiben ans DSV-Schiedsgericht begründet. So schreibt Heinz: „Die Sperre ist aufgrund von zeitlicher Verschleppung und Wettbewerbsverzerrung zurückzuweisen.“ Dies begründet er damit, dass Held von Zander per Mail angewiesen worden sei, weil Eile geboten sei, eine sofortige Stellungnahme einzureichen. Diese Stellungnahme habe Held bereits am 16. Februar abgegeben. Am 10. April sei er erneut zur Stellungnahme aufgefordert worden, die er am 11. April mit dem Verweis seiner bisherigen Erläuterungen abgeschickt habe. Manager Heinz betont, dass inzwischen fünf Pflichtspiele absolviert worden seien. Er schreibt weiter: „Seit Februar liegen Herrn Zander also keine neuen Erkenntnisse vor. Dennoch wurde keine zeitgerechte Entscheidung getroffen.“ Außerdem begründet Zander sein Urteil damit, dass Held für das Vergehen eigentlich für fünf Spiele hätte gesperrt werden müssen, aber die Maßnahme wegen der Länge des Verfahrens und der Unwägbarkeiten bei den Abstiegsspielen jetzt auf zwei Spiele reduziert worden sei. Heinz entgegnet: „Die zeitliche Ausdehnung führt zur Wettbewerbsverzerrung und ist daher unzulässig.“ Noch schwerer als der zeitliche Ablauf wiegt indes das erste Argument des SCN gegen die Sperre: „Die Sperre ist als unbegründet zurückzuweisen, da nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass es sich um eine Tätlichkeit handelt. Held behauptet nach wie vor, dass er eine Handbewegung angetäuscht, den Weidener Spieler jedoch nie berührt habe. Das Urteil beruht ausschließlich auf der Aussage des betroffenen Spielers und eines weiteren Zeugen, des Ersatztorhüters Kreiner.“ Heinz führt weiter aus, das vorhandene Videomaterial lasse auch keine eindeutige Schlagbewegung erkennen. Zudem sehe man einen auf das laufende Spiel fokussierten Auswechselspieler Kreiner. Er hätte bei einer tatsächlichen Tätlichkeit eine andere Reaktion erkennen lassen müssen. Der Disziplinarbeauftragte des DSV, Zander, wollte sich gegenüber der RHEINPFALZ nicht zum laufenden Verfahren äußern. (kle)

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