Neustadt Zumindest erleichtert

Ob das alles zu packen ist, hat viele beim Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt.
Ob das alles zu packen ist, hat viele beim Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt.

Von skeptisch bis besorgt: Im Vorfeld der neuen, europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom Mai 2018 hatte es bei den Unternehmern viele Frage gegeben. Nicht wenige befürchteten, dass vor allem kleine Firmen mit Abmahnungen überzogen würden, wenn sie den Datenschutzbestimmungen nicht genügten. Nach acht Monaten mit dem neuen Regelwerk zeigen sich die Unternehmensverbände der Region deutlich entspannter.

„Die befürchteten Abmahnwellen sind ausgeblieben“, konstatiert der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Südpfalz–Deutsche Weinstraße, Klaus Seiferlein, erleichtert. Anna-Lena Schatten von der städtischen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) Neustadt und Tim Wiedemann, Geschäftsführer des Bund der Selbstständigen (BDS) können das bestätigen. Die Kreishandwerkerschaft habe es sich allerdings einige Arbeitsstunden kosten lassen, ihre Mitgliedsunternehmen auf den neuesten Stand zu bringen. „Die Datenschutzerklärung auf der Homepage ist das wichtigste Element, weil es leicht zu überprüfen ist“, erklärt Seiferlein. „Wir haben daher alle Homepages unserer 900 Mitglieder gecheckt und bei Bedarf darauf hingewiesen, dass man nachbessern müsse.“ Eine Patentlösung habe man allerdings nicht anbieten können, weil jede Homepage ihre eigenen Anforderungen an den Datenschutz habe, beispielsweise wenn ein Kontaktformular oder Dienste von Dritten wie Google Maps genutzt würden. In Zusammenarbeit mit Softwarehäusern habe die Kreishandwerkerschaft daher ein Baukastenprinzip entwickelt. „Unsere Hauptaufgabe war es, zum Thema Datenschutz zu sensibilisieren und zu beraten.“ Ein Klassiker sei beispielsweise die Frage gewesen, ob ein Handwerker alle Kunden anschreiben müsse, um deren Daten zu verarbeiten. Antwort: Nein, weil das zum Standardgeschäft der Auftragsabwicklung gehört. Anders sieht es allerdings beim Versand von Newslettern oder auch Weihnachtsgrüßen aus. Oft nachgefragt wurde laut Seiferlein auch die Nutzung von Whatsapp für betriebliche Belange. „Wenn der Mitarbeiter ein Foto der Heizungsanlage des Kunden macht und diese an den Chef verschickt, muss der Kunde vorher einwilligen. Schließlich landen die Daten auf einem Server in den USA.“ Tim Wiedemann vom BDS hat beobachtet, dass einige Unternehmen über Info-Abende und Formblätter hinaus auch oftmals professionelle Beratung eingekauft hätten. „Da haben einige Berater viel Geld verdient“, meint der Geschäftsführer. Beratungsbedarf hätten vor allem Unternehmen mit einem eigenen Online-Shop sowie Firmen, die mit medizinischen Daten umgehen. „Optiker oder Hörgeräteakustiker brauchen jetzt grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten“, so Wiedemann. „Aber besonders die kleinen Unternehmen aus diesem Bereich hatten schon immer den Datenschutz im Blick, weil das Vertrauen der Kunden ihr wichtigstes Kapital ist.“ Der BDS hat bereits vor der DSGVO die sogenannte BDS-Cloud entwickelt, die Mitgliedsunternehmen für E-Mail-Programme oder die Auftragsabwicklung nutzen können – ohne auf ausländische Server zurückgreifen zu müssen. Der zeitweise hitzigen Diskussion um den Datenschutz kann Wiedemann durchaus etwas Positives abgewinnen: „Das hat dazu geführt, dass inzwischen Datenschutz immer mitgedacht wird.“ Der BDS fordert allerdings, dass die erste Abmahnung, so sie denn berechtigt sei, immer kostenfrei sein müsse. „Die DSGVO ist mit Blick auf die großen Player entwickelt worden. Kleinen Unternehmen kann eine Abmahnung aber schon das Genick brechen. Hier muss es die Chance zu einer Korrektur geben“, findet Wiedemann. Unterschiede im Hinblick auf die Anwendbarkeit fordert auch die Kreishandwerkerschaft. „Der Datenschutz muss auch für kleine Betriebe handelbar bleiben“, formuliert es Klaus Seiferlein.

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