Neustadt Windräder nur in Meckenheimer Gemarkung erlaubt
Im Gebiet der Verbandsgemeinde Deidesheim dürfen keine Windkraftanlagen aufgestellt werden, mit Ausnahme einer 40 Hektar großen Fläche in der Gemarkung Meckenheim. Das geht aus dem Teilplan Windenergie der Fortschreibung des Regionalplans Rhein-Neckar hervor, dem der Verbandsgemeinderat Deidesheim einhellig zustimmte.
Wie Verbandsbürgermeister Theo Hoffmann (CDU) erläuterte, liegt in der vom Land vorgelegten überarbeiteten Fortschreibung des Teilplans Windenergie die Verbandsgemeinde weitgehend in dem sogenannten Ausschlussgebiet Kernzone Pfälzerwald. In Ausschlussgebieten dürfen keine Windkraftanlagen gebaut werden. Etwa 40 Hektar der Gemarkung Meckenheim sind in einem sogenannten Vorranggebiet. Hier dürfen zwar grundsätzlich Windkraftanlagen gebaut werden, doch sind vor einer Genehmigung Untersuchungen zur Verträglichkeit mit Naturschutzbelangen erforderlich. Hoffmann erinnerte daran, dass die Meckenheimer Fläche bisher schon als Vorranggebiet ausgewiesen sei, sich also nichts ändere. „Es hat noch nie eine Anfrage für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gelände gegeben“, berichtete Heiner Dopp (FWG), Mitglied des Verbandsgemeinderats und Meckenheimer Ortsbürgermeister. Ruth Ratter (Grüne) bezweifelte, dass nur die Meckenheimer Fläche Vorranggebiet sei. Auch bei einer kleinen Fläche an der Grenze zum Rhein-Pfalz-Kreis könne dies der Fall sein. In der gesamten Verbandsgemeinde ist es zukünftig unter anderem verboten, Hunde in Ortslagen ohne Leine laufen zu lassen, Blumen in Feldern oder auf öffentlichen Flächen abzupflücken, in störender Form zu betteln, Kraftfahrzeuge auf Straßen oder öffentlichen Anlagen zu reparieren oder zu waschen, ohne Genehmigung im öffentlichen Bereich Druckschriften zu verteilen und auf Straßen oder Plätzen Wurf-, Schieß- und Schleudergeräte zu benutzen. Das geht aus einer Gefahrenabwehrverordnung hervor, die die Mitglieder des Rats bei einer Stimmenthaltung beschlossen haben. Einige Punkte wurden kontrovers diskutiert. Hoffmann betonte, dass nicht alle in der Gefahrenabwehrverordnung erhaltenen Verbote ständig strikt überprüft würden. Es gehe darum, eine rechtliche Grundlage zu haben, um bei groben Verstößen einschreiten zu können. „Wir werden sicher nichts unternehmen, wenn jemand einen Feldblumenstrauß mit nach Hause nimmt“, versicherte der Verbandsbürgermeister. Der Forster Ortsbürgermeister Bernhard Klein (CDU) regte an, den Passus, dass Blumen, Zweige, Sträucher und Früchte auf öffentlichen Flächen nicht abgeschnitten, abgepflückt oder abgerissen werden dürfen, zu streichen. Dem schloss sich Ratter an. Man einigte sich darauf, dass es weiter erlaubt ist, Früchte mitzunehmen. Hoffmann: „Die Früchte der Bäume im öffentlichen Raum sollten jedem zur Verfügung stehen.“ Umstritten war auch der Paragraf, dass Hunde in bebauten Ortslagen nicht ohne Leine laufen dürfen und außerhalb bebauter Ortslagen angeleint werden müssen, wenn sich jemand nähert. „Das ist keine artgerechte Hundehaltung, Hunde brauchen auch Auslauf, sonst haben wir nur noch verfettete Köter“, so Ratter. Es sei nicht richtig, dass es immer nur gegen die Hundehalter gehe, sagte Martina Dopp (FWG). Bei Begegnungen sei gegenseitige Rücksichtnahme gefordert. Doch immer mehr würden nur Rücksichtnahme von den Hundehaltern verlangen. (ann)