VG Deidesheim
Windpark bei Meckenheim: Was Bürger wissen müssen
Worum geht es und wie ist der aktuelle Stand?
Im aktuellen Verfahren geht es noch nicht um die Genehmigung konkreter Windräder, sondern um die Ausweisung von Vorranggebieten im Teilregionalplan Rhein-Neckar. In der Verbandsgemeinde Deidesheim richtet sich der Blick vor allem auf das Vorranggebiet DÜW-VRG02-W auf Teilen der Gemarkung von Meckenheim, Ruppertsberg und Haßloch, das nach der ersten Beteiligung wegen artenschutzrechtlicher Hinweise auf den Wiedehopf bei Mußbach von 295 auf 232,8 Hektar verkleinert wurde. Der Verband Region Rhein-Neckar betont, dass die Regionalplanung zunächst nur das „Wo“ klärt: Ausgewiesen werden geeignete Flächen, nicht aber konkrete Standorte, Anlagenzahlen oder Höhen. Auch mit der Ausweisung eines Vorranggebiets ist also noch kein Windrad genehmigt. Erst wenn Projektierer Flächen sichern und einen Bauantrag stellen, folgt das Genehmigungsverfahren bei der SGD Süd mit Gutachten etwa zu Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz. Parallel dazu sind bereits Projektierer wie Prokon, Gaia und iTerra unterwegs, um sich Flächen zu sichern.
Warum sollen in einem Schwachwindgebiet überhaupt Windkraftanlagen entstehen und ist das wirtschaftlich sinnvoll?
Deutschland will bis 2030 mindestens 80 Prozent seines Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken; bis 2032 sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitstehen. Der Ausbau soll deshalb nicht nur im windstarken Norden, sondern auch im Süden und Südwesten erfolgen, also stärker dort, wo der Strom verbraucht wird. Darauf zielt auch die Förderpolitik ab.
Die bINe argumentiert, dass Vorrangflächen grundsätzlich bereits geprüft wurden und als geeignet gelten. Wirtschaftlich ungeeignete Standorte würden vorher ausgeschlossen. Staatliche Förderung sei außerdem kein Sonderfall der Windenergie. Auch fossile Kraftwerke, Netze und andere energietechnische Anlagen würden politisch und finanziell gestützt.
Die Bürgerinitiative hält dagegen, dass Windkraftanlagen in einem Schwachwindgebiet nur dann wirtschaftlich seien, wenn sie „dauerhaft überproportional mit unseren Steuergeldern“ subventioniert würden. Zudem argumentiert die Initiative, dass größere und effizientere Anlagen eine Anpassung von Flächenplanung und Ausbauzielen erfordere.
Welche Belastungen können für Anwohner, Natur und Umwelt entstehen?
Diskutiert werden vor allem Schall, tieffrequente Geräusche, Schattenwurf und die optische Wirkung großer Anlagen, daneben Konflikte mit Artenschutz, Gewässern und Lebensräumen sowie technische Fragen wie Abrieb, Rückbau und Recycling.
Die bINe verweist auf das gestufte Verfahren: In der Regionalplanung wird die grundsätzliche Eignung einer Fläche geprüft. „Der Haardtrand etwa ist als Kulturlandschaft von der Regionalplanung explizit geschützt“, betont Andreas Pflug. Im Genehmigungsverfahren werde später die konkrete Belastung jeder einzelnen Anlage geprüft. Dafür sind zu Themen wie Schall, Schattenwurf sowie Natur- und Artenschutz eigene Gutachten erforderlich. Die Genossenschaft plädiert dafür, auf dieses Verfahren zu vertrauen.
Die Bürgerinitiative warnt vor erheblichen Belastungen durch Lärm und Schattenwurf, vor Eingriffen in Landschaft und Artenvielfalt sowie vor Abrieb an Rotorblättern. Haimo Rau verweist mit Blick auf den Artenschutz auf den renaturierten Schleitgraben, zehn Gabionen für artengeschützte Vogelarten sowie auf Hinweise zu Wiedehopf und Rotmilan.
Welche Möglichkeiten regionaler Wertschöpfung gibt es?
Für die Befürworter ist die regionale Wertschöpfung eines der Hauptargumente. Andreas Pflug (bINe) verweist auf Einnahmen aus EEG-Kommunalbeteiligung, Gewerbesteuer, Pacht sowie mögliche Zahlungen für Wege- und Flächennutzung. Kommunen profitierten vor allem über Kommunalbeteiligung und Gewerbesteuer, Flächeneigentümer – private wie kommunale – vor allem über Pacht. Pflug rechnet über die Laufzeit der Anlagen mit Erlösen in Millionenhöhe innerhalb der Verbandsgemeinde. Zudem könnten sich Bürger und Kommunen „mit sehr geringem Risiko“ über die bINe beteiligen. Bereits im Genehmigungsverfahren müssten Versicherungen möglicher Risiken im Betrieb und für den Rückbau vorgelegt und nachgewiesen werden. Pflug plädiert dafür, frühzeitig mit Projektierern in Kontakt zu treten und Konditionen aktiv mitzugestalten. Zugleich rät die bINe Grundstückseigentümern, keinen Vertrag ohne juristische Prüfung zu unterschreiben.
Die Bürgerinitiative bestreitet mögliche Einnahmen nicht, bewertet sie aber anders. Stephan Altmann hält den wirtschaftlichen Nutzen für überschätzt; vieles sei weniger neue Wertschöpfung als eine Umverteilung aus dem staatlich geförderten Energiesystem. Haimo Rau warnt zugleich vor Haftung, Vertragsbindung und langfristigen Folgekosten – gerade für Grundstückseigentümer. Nach seiner Darstellung könnten bei Problemen am Ende die Eigentümer betroffen haften, etwa bei Insolvenz eines Betreibers, Brandfällen oder unzureichend gesichertem Rückbau. Er rät deshalb zu anwaltlicher Prüfung, steuerlicher Beratung und einem Bodengutachten und weist zudem auf das hohe Verlustrisiko für beteiligte Bürger hin.
Wie wirkt sich ein Windpark auf den Wert von Immobilien aus?
Die Studienlage ist nicht eindeutig. Es gibt Untersuchungen, die Preisrückgänge in der Nähe von Windenergieanlagen feststellen, vor allem bei Häusern im ländlichen Raum und in geringer Entfernung. Andere Studien kommen zu geringeren oder regional deutlich unterschiedlichen Effekten. Häufig zitiert wird eine Studie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung: Sie ermittelte für Häuser im Umkreis von einem Kilometer im Durchschnitt einen Preisrückgang von gut sieben Prozent. Bei älteren Häusern in ländlichen Gebieten können die Effekte laut Studie deutlich stärker ausfallen und bis zu 23 Prozent betragen. Die Bürgerinitiative verweist auf genau diese möglichen Wertverluste von bis zu 23 Prozent. Die bINe hält dem entgegen, ein allgemeiner Wertverlust sei nicht explizit nachweisbar. Darüber hinaus seien Ortschaften bekannt, die durch die Möglichkeiten der zusätzlichen Einnahmen an Attraktivität gewonnen hätten.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Ausweisung des Vorranggebiets noch aufgehalten werden kann?
Die zweite Offenlage ist abgeschlossen, die eingegangenen Einwände werden nun vom Verband Region Rhein-Neckar geprüft. Die bINe geht davon aus, dass das Vorranggebiet voraussichtlich Ende 2026 ausgewiesen wird. Ihre Argumentation zielt deshalb weniger darauf, die Ausweisung noch zu verhindern, als darauf, sich frühzeitig auf dieses Ergebnis einzustellen, die Bedingungen vor Ort mitzugestalten und die Chancen und Möglichkeiten für die VG zu nutzen.
Auch die Bürgerinitiative schätzt ihre Chancen zurückhaltend ein. „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir das komplett stoppen, ist relativ gering“, sagt Stephan Altmann. Die Initiative setzt deshalb auf Zeit, juristische Einwände und einen möglichen politischen Kurswechsel. Deshalb habe sie zwei Anwälte eingeschaltet – einen mit Schwerpunkt Artenschutz, einen weiteren für verfahrensrechtliche Fragen. Während der Offenlage, so die Kritik, seien formale Mängel aufgetreten, die nun geprüft werden sollen. Ziel sei es, das Verfahren zu verzögern, in der Hoffnung, dass sich die politischen Rahmenbedingungen so verändern, dass ein Windpark in einem Schwachwindgebiet an Attraktivität verliere.
Wie haben sich die kommunalen Gremien zu einem möglichen Windpark positioniert?
Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde wurden im Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. In der ersten Offenlage hatten Forst, Niederkirchen und Ruppertsberg keine Einwände erhoben, Meckenheim hatte den Entwurf dagegen mehrheitlich abgelehnt.
Am deutlichsten verändert hat sich die Position in Ruppertsberg. Die Gemeinde hatte dem Entwurf 2024 zunächst zugestimmt, in der zweiten Offenlage dann aber eine deutlich kritischere Stellungnahme beschlossen. Darin fordert sie eine erneute und vertiefte Abwägung und verweist vor allem auf neue artenschutzrechtliche Erkenntnisse, darunter Nachweise des Wiedehopfs im Umfeld des Vorranggebiets, Hinweise auf sensible Brut- und Nahrungshabitate am renaturierten Schleitgraben sowie Beobachtungen unter anderem zu Steinschmätzer, Rotmilan, Kranichen, Gänsen und Waldschnepfen. Hinzu kommen Bedenken wegen einer möglichen Verdichtung der Anlagen, zusätzlicher Schall- und Schattenimmissionen sowie der Wirkung von Anlagen mit mehr als 265 Metern Höhe auf Landschaftsbild, Ortsrand und Erholungsfunktion.
In Meckenheim verlief die Entwicklung anders. Dort war der Entwurf in der ersten Offenlage noch abgelehnt worden, in der zweiten Offenlage sprach sich der Gemeinderat dann unter Auflagen dafür aus. Demnach sollen von den sieben von Prokon geplanten Anlagen die beiden entfallen, die der Wohnbebauung am nächsten liegen. Außerdem soll eine spätere Baugenehmigung erst erfolgen, wenn verbindliche Investitionen in den Netzausbau begonnen haben. Begründet wurde das mit größeren Abständen zur Wohnbebauung, der höheren Leistung moderner Anlagen und der Lage im Schwachwindgebiet.
In den übrigen Kommunen blieb es bei einer Kenntnisnahme. Die Verwaltung verwies dort darauf, dass aus der Fortschreibung des Teilregionalplans keine nachteiligen Auswirkungen auf die jeweilige Gemeinde abzuleiten seien.