St. Martin Wildunfall: Glimpflich ausgegangen, aber zu spät gemeldet

Ein Wildunfall muss sofort gemeldet werden.
Ein Wildunfall muss sofort gemeldet werden.

Glimpflich ausgegangen ist ein Wildunfall am Freitag auf der L514 zwischen Elmstein und St. Martin. Ein Fahrer, der in Richtung St. Martin fuhr, kollidierte kurz nach dem Sandwiesenweiher mit einem Reh. Laut Polizei gab es nur Blechschaden am Auto.

Allerdings: Das Reh war tot und der Fahrer beging einen Fehler, der Konsequenzen haben kann: Er meldete den Vorfall der Polizei nicht sofort, sondern erst am nächsten Morgen gegen 9 Uhr. Ein Wildunfall müsse sofort gemeldet werden, nur so könne an der Unfallstelle in Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter die Suche nach einem möglicherweise stark verletzten, aber noch lebenden Wildtier veranlasst werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Und weiter: „Das Zurücklassen eines verletzten Wildtieres kann eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz darstellen, da dieses Verhalten mit vermeidbarem Leid für das Wildtier einhergeht.“

Die Polizei erinnert deshalb daran, dass Verkehrsteilnehmer bei Wildunfällen eine Mitteilungspflicht haben, die sich aus dem Landesjagdgesetz ergebe. Eine nachträgliche Meldung an die Polizei könne ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zur Folge haben.

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