Neustadt Wichtige Entscheidungen im Gremium treffen

NEUSTADT. „Mit einem Bein im Gefängnis?“ So lautete der Titel unter dem Diplom-Rechtspfleger Bernd Simonis bei einer Sportkreis-Tagung im Vereinshaus des VfL Neustadt zu Haftungsrisiken von Vorstandsmitgliedern referierte.

Simonis ist Geschäftsleiter beim Amtsgericht Frankenthal und seit 17 Jahren für den Sportbund Pfalz im Vereinsrecht unterwegs. Er nahm das Ziel seines Vortrags vorweg: „Ich will Ihnen das Haftungsrecht näher bringen und Ihnen Angst bei der Vorstandstätigkeit nehmen.“ Um persönliche Haftungsrisiken eines Vorstands generell auszuschließen, sei es wichtig den Verein im Registergericht eintragen zu lassen, erläuterte Simonis, der selbst Geschäftsführender Vorstand des ESC West Kaiserslautern ist. Mit dem Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein) werde der Verein zur „juristischen Person“ und handelt durch Organe. Der Sinn eines eingetragenen Vereins ist es, die Haftung auf das Vereinsvermögen zu beschränken. Weder ein einzelnes Mitglied noch dessen Privatvermögen könne dann im Schadensfall belastet werden. Anders sei es, so Simonis, wenn sich Leute zu einem nicht rechtsfähigen Verein zusammenschließen, zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder OHG beispielsweise. „Dann sind Träger von Rechten und Pflichten die einzelnen Personen der Gemeinschaft, nicht die Gemeinschaft als solche. Alle Mitglieder würden in diesem Fall als Gesamtschuldner haften.“ Macht ein Vereinsvorsitzender Fehler, die weder gegen Strafgesetze verstoßen noch unbillige Alleingänge in der Entscheidung sind, dann haftet ausschließlich das Vermögen des Vereins. Falsche Maßnahmen früherer Vorstände berühren aktuelle Vorstände nicht. „Reicht gegebenenfalls Vereinsvermögen zur Schuldendeckung nicht aus, bleibt nur der Insolvenzantrag“. Der Referent verwies auf das Beispiel des VfK Schifferstadt, für den es 2006 keinen anderen Ausweg gab. Andererseits haftet ein Vorsitzender natürlich dann mit seinem Privatvermögen, wenn er sich zum Nachteil des Vereins strafbar macht. Voraussetzung für eine persönliche Haftung des Vorsitzenden sei schuldhaftes, vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln und Unterlassen. „Ich warne vor einsamen Entscheidungen eines Vorsitzenden, besonders wenn sie von finanzieller Tragweite sind“, sagte Simonis. „Ein Vereinsheim umzubauen oder beispielsweise einen Kunstrasen anzulegen, muss immer im gesamten Gremium erörtert und gemeinsam entschieden werden. Durchaus könne ein vernünftiger Vorstandsbeschluss aber von einer Mitgliederversammlung gekippt werden, wie jüngst in Hochspeyer. „Wird das Votum zum Flop, haftet gleichermaßen das Vereinsvermögen.“ Große Bedeutung maß Simonis der steuerrechtlichen Verantwortung von Clubfunktionären bei und warnte in diesem Zusammenhang vor schwarzen Kassen. „Zum Jahresabschluss muss alles ordnungsgemäß verbucht sein, die Prüfungen der Finanzämter sind streng“. Er riet, „immer die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, sofern kein Vereinsmitglied steuerliches Fachwissen besitzt“. Falschangaben oder Steuerhinterziehung bringen Vorsitzende in die Bredouille. Als wichtigen und starken Partner bei möglichen Verletzungen der Aufsichtspflicht und eventuell damit verbundenen Haftungsfragen, lobte der Referent die Unterstützung der Aachen-Münchener-Versicherung AG in Zusammenarbeit mit dem Sportbund. Simonis schilderte einen Haftungsfall, in dem ein Berufungsgericht zwei im Turnunterricht betreuende Vereinsmitglieder aus Otterberg wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht (ein Junge brach sich beim Sturz den Arm) zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilte. „Dennoch übernahm die Versicherung aus Kulanz die gesamten Kosten von fast 10.000 Euro. Ein Vorstand hat starke Partner im Rücken. Hält man sich an Recht und Gesetz, braucht kein Vorstandsmitglied Angst zu haben, sich für einen Verein zu engagieren“. (crd)

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