Neustadt
Was Fahrradstraßen leisten können – und was nicht
Die Idee der Fahrradstraße stammt ursprünglich aus den Niederlanden, wo bereits in den 1980er-Jahren Wege geschaffen wurden, auf denen das Fahrrad Vorrang hat. In Deutschland ist die Fahrradstraße seit 1997 offiziell in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Sie soll dort eingesetzt werden, wo Radverkehr die dominierende Verkehrsart ist oder gezielt gefördert werden soll – etwa auf Schulwegen, in Wohnquartieren oder auf Verbindungsstraßen innerhalb eines Radnetzes.
In Neustadt gibt es eine Fahrradstraße, und das schon seit 2009: Sie führt in der Kernstadt von der Einmündung der Kreuzung Villenstraße/Haardter Straße bis zur Einmündung der Lindenstraße in die Sauterstraße. Weitere solcher Bereiche sind im Rothenbusch und im östlichen Harthäuserweg angedacht. Im Mobilitätskonzept Neustadts sind Fahrradstraßen als ein Element für ein System aus strukturierten Haupt- und Nebenrouten gelistet, die dabei helfen sollen, sichere und durchgängige Ost-West- und Nord-Süd-Verbindungen für Radfahrer zu schaffen.
Radler geben Tempo vor
Rechtlich gesehen sind Fahrradstraßen keine Radwege im klassischen Sinne, dürfen laut § 41 Abs. 1 StVO aber nur von Radfahrenden genutzt werden – es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt wie in Neustadt auch Anliegern in Autos, Motorrädern oder Anwohnern die Durchfahrt. Fußgänger dürfen die Fahrbahn queren, aber nicht darauf laufen. Radfahrer haben in der Fahrradstraße Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und bestimmen das Tempo. Autos müssen sich anpassen, also langsam und rücksichtsvoll fahren – in der Regel gilt Tempo 30 oder sogar weniger, je nach örtlicher Beschilderung. Wenn ein Auto überholen will, muss es mindestens 1,5 Meter Abstand zum Fahrrad halten.
Die Kriterien für die Einführung einer Fahrradstraße sind in der StVO, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sowie in Planungs- und Gestaltungsrichtlinien wie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen verankert, inklusive baulicher Vorgaben: Im Mischverkehr muss die Fahrbahn mindestens 5,5 Meter breit sein, ohne Kfz-Verkehr vier Meter – in dem Zusammenhang müssen häufig Parkflächen auf der Straße wegfallen, was Konfliktpotenzial birgt. Für die maximale Verkehrsbelastung durch motorisierte Fahrzeuge gibt es in Fahrradstraßen zwar keine starren Grenzwerte, in der Praxis gelten aber meist 2000 Fahrzeuge pro Tag als Maximum, ideal sind unter 1000.
Probleme in der Praxis
In anderen Städten wie Münster oder Freiburg gehören Fahrradstraßen bereits fest zum Radverkehrsnetz. Studien wie beispielsweise des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und der Hochschule Karlsruhe zeigen: Fahrradstraßen erhöhen die subjektive Sicherheit für Radfahrer, insbesondere für Kinder, Senioren oder ungeübte Fahrer.
Gleichzeitig werden in Untersuchungen Probleme bei der Umsetzung deutlich: Autofahrer ignorieren häufig die Regeln oder versuchen, Radfahrer unerlaubt zu überholen. Der ADFC Neustadt hat in Kooperation mit dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium vom Neustadter Künstler Steffen Boiselle Schilder gestalten lassen, die seit Kurzem auf die Regeln in der Fahrradstraße hinweisen. Gleichwohl hatte die Feuerwehr in der Vergangenheit moniert, dass Kameraden in Zivil auf dem Weg zum Einsatz in die Hauptfeuerwache von Radfahrern in der Villenstraße ausgebremst worden seien.
Ohne bauliche Veränderungen wie Poller oder Fahrbahnverengungen bleibt die Wirkung vieler Fahrradstraßen begrenzt. Eine Evaluation in Berlin ergab: Nur dort, wo die Verkehrsführung tatsächlich verändert wurde, stieg der Radverkehr spürbar an.
Die Serie
In der Serie „Rad(t)schläge für Neustadt“ gibt die RHEINPFALZ praktische Tipps für den Umstieg aufs Rad, beleuchtet Herausforderungen in Sachen Radinfrastruktur und erzählt Fahrradgeschichten aus der Stadt.
Bisher erschienen:
Auf dem Weg zum Radfahrer: Matsch, Moral und ein Crash
Sieben Tipps zum Start der Fahrradsaison

