Haßloch
Wahlgeheimnis gefährdet? Warum manche Stimmzettel anders aussehen
Verwundert hat ein Leser aus Haßloch die Unterlagen für die Briefwahl, die er angefordert hatte, aus dem Umschlag gezogen. Denn der Stimmzettel für die Bundestagswahl sah anders aus, als er es von früheren Wahlen kannte: Die rechte obere Ecke war abgeschnitten, und am oberen Rand stand ein Aufdruck, der auf den ersten Blick nichts Gutes vermuten ließ: Hatte er da einen präparierten Stimmzettel erhalten, der zumindest theoretisch ermöglichen könnte, seine Wahlentscheidung zurückzuverfolgen und ihm zuzuordnen? Er entschied sich, per Briefwahl dennoch seine Stimme abzugeben, aber die ungewöhnlichen Kennzeichnungen sorgten bei ihm für ein ungutes Gefühl: Könnte da unter Umständen das Wahlgeheimnis gefährdet sein? Oder ist ein Stimmzettel mit abgeschnittener Ecke am Ende sogar ungültig?
Das Rätsel um die fehlende Ecke löst auf Anfrage der RHEINPFALZ Johannes Specht, der geschäftsführende Beamte der Gemeindeverwaltung Haßloch. Nicht nur der Stimmzettel unseres Lesers, sondern alle Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 sind in der oberen rechten Ecke abgeschnitten, erläutert er. Dabei handelt es sich um eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte. Mithilfe einer von Blindenvereinen eigens dafür angefertigten Stimmzettelschablone, die genau auf diese Ecke passt, können Betroffene somit selbstständig und geheim wählen.
Was soll der Aufdruck?
Nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) kamen die ersten Stimmzettelschablonen bei der Bundestagswahl 1980 in Marburg zum Einsatz. Doch bei den zuständigen Behörden sei das auf Skepsis gestoßen, und zur Bundestagswahl 1987 habe der hessische Landeswahlleiter entschieden, dass der Einsatz von Wahlschablonen nicht erlaubt sei. Eine Entscheidung, die durch eine einstweilige Verfügung aufgehoben wurde. Im Vorgriff auf das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sei aber 2002 erstmals bei Bundestagswahlen bundesweit die Wahl mit Stimmzettelschablonen ermöglicht worden. Das Verfahren habe sich bewährt, so der DBSV, und sei von Blinden und Sehbehinderten auch bei nachfolgenden Wahlen zu Landtagen, zum Europäischen Parlament und zum Bundestag gut angenommen worden. Zuvor seien Betroffene bei Wahlen immer auf fremde Hilfe angewiesen gewesen. Der DBSV weist darauf hin, dass sie auf kommunaler Ebene aber auch heute noch oft auf Stimmzettelschablonen verzichten müssten.
Aber was hat es nun mit dem Aufdruck „männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister, geboren 1955 und früher“ auf sich? Johannes Specht erläutert den Hintergrund: Der Haßlocher Wahlbezirk 103 (Wehlache), in dem unser Leser wohnt, ist einer von drei Wahlbezirken im Großdorf, deren Briefwahl-Ergebnisse für die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl ausgesucht wurden. Neben dem Wahlbezirk 103 betrifft das in Haßloch auch die Wahlbezirke 101 (Hannah-Arendt-Gymnasium) und 111 (Gemeindewerke).
Infos zum Wähler
Wozu dient die repräsentative Wahlstatistik? Nach Angaben des Auskunftsteams Bundestagswahl im Büro der Bundeswahlleiterin ist sie eine Stichprobenerhebung. Sie diene dem Informationsbedarf in vielen Bereichen der Gesellschaft und gebe über das amtliche Wahlergebnis hinaus Auskunft, in welchem Umfang sich Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Bei Bundestagswahlen werde sie seit 1953 durchgeführt. Über Geschlecht und Geburtsjahresgruppe hinaus würden keine weiteren personenbezogenen Daten verwendet.
Aus allen bundesweit etwa 92.000 Wahlbezirken seien knapp 2700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt worden. Bei der Bundestagswahl 2021 habe die Stichprobe rund 1,9 Millionen der etwa 61,2 Millionen Wahlberechtigten umfasst.
Alle Stimmzettel eines Wahlbezirks, der in die Stichprobe fällt, seien im oberen Bereich mit einem von zwölf Unterscheidungsaufdrucken (wie im Falle unseres Haßlocher Lesers) versehen. Zur Vereinfachung könne außerdem ein Schlüsselbuchstabe (hier ein F) aufgedruckt sein.
„Das Wahlgeheimnis ist gewährleistet“, wird die Bundeswahlleiterin Ruth Brand in einem Flyer zitiert, der den Briefwahlunterlagen beiliegt und die repräsentative Wahlstatistik erläutert. Unser Leser räumt freilich ein, dass er den Flyer nicht beachtet und in den Papierkorb befördert hat.