Neustadt Streitwert 500 Euro

NEUSTADT/LANDAU. Hat das Klageverfahren zwischen einem in Neustadt wohnhaften Fußball-Schiedsrichter und dem Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV) ein Ende gefunden? Oder geht die „unendliche Geschichte“ weiter? Fakt ist jedenfalls, dass das Amtsgericht Landau gestern Vormittag mit der Klageabweisung einen Strich unter den Rechtsstreit zog. Ob es tatsächlich das Ende ist, steht allerdings momentan noch nicht ganz fest. Zwar hat Amtsrichter Roland König den Streitwert auf 500 Euro festgelegt, so dass eine Berufung gegen das Urteil nicht möglich ist. Allerdings hat der Kläger die Möglichkeit, gegen die Streitwertfestsetzung Beschwerde einzulegen. Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ist nämlich eine Beschwerde nur dann möglich, wenn der Streitwert mindestens 650 Euro beträgt. Grund zum Anstoß gab der Kreis-schiedsrichtertag des Fußball-Kreises Rhein-Mittelhaardt am 5. März 2012 im Vereinsheim des SV Geinsheim: Fritz Klein, fast vier Jahrzehnte aktiver Fußball-Schiedsrichter, vermisste zunächst in der Einladung den Tages-ordnungspunkt „Anträge“. Streitpunkt Nummer zwei war die Wahl des Versammlungsleiters und der Wahlkommission. Als er nämlich die Liste der anwesenden Schiedsrichter verlangt habe, habe ihm der inzwischen gewählte Versammlungsleiter mit einer Verwarnung belegt. Und weil er diesen Vorgang mit einem Lächeln kommentiert habe, habe man ihn des Saales verwiesen. Außerdem rügte er – obwohl er selbst dann nicht mehr anwesend war – die Art und Weise der Neuwahl des Schiedsrichter-Obmannes. Schließlich habe er auch noch erfahren, dass das Sitzungsprotokoll nicht vom Protokollführer, sondern vom Südwestdeutschen Fußball-Verband (SWFV) erstellt worden sei. Weil die Angelegenheit außergerichtlich nicht zu regeln gewesen war, erhob Fritz Klein – ebenfalls wie die Gegenseite anwaltschaftlich vertreten – beim zuständigen Amtsgericht Landau Klage gegen den Südwestdeutschen Fußball-Verband mit Sitz in Edenkoben. Und weil ein angebotenes Güteverfahren fehlgeschlagen war, musste nun das Gericht entscheiden. Richter König hatte schon im Dezember 2012 versucht, sich „unter Sportlern und Gleichgesinnten zu einigen“ (wir berichteten zuletzt am 16. Juni). Doch beide Parteien hatten auf eine gerichtliche Entscheidung gepocht. Weil zwischenzeitlich auch noch über Strafanzeigen hatte entschieden werden müssen, hatte das Verfahren zunächst geruht und ist im Juni beim Amtsgericht in Landau fortgeführt worden. In einer kurz gehaltenen Begründung ließ Roland König gestern durchblicken, dass beim damaligen Kreisschiedsrichtertag keine derart krassen Fehler gemacht worden seien, wie sie die Klägerseite vorgetragen habe. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Entscheidungsbefugnis der Schiedsrichter. „Selbst bei der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien konnten falsche Entscheidungen der Unparteiischen nach Spielende nicht mehr korrigiert werden“, meinte Roland König ergänzend. Auch die damals in Geinsheim vom Versammlungsleiter ausgesprochene Saalverweisung sei nicht zu beanstanden. Und schließlich ging der Amtsrichter auch noch auf die Rüge des Klägers ein, das Sitzungsprotokoll sei nicht vom Protokollführer, sondern vom Südwestdeutschen Fußballverband erstellt worden. „Es ist wurst, wer das Protokoll verfasst hat. Entscheidend ist, wer es unterzeichnet hat“, meinte Roland König hierzu. Und das Protokoll sei zweifellos vom Protokollführer unterschrieben worden. Das schriftliche Urteil mit ausführlicher Begründung soll den beiden Parteien in der kommenden Woche zugehen. (hl)

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