Neustadt
Saarlandstraße: Fehlende Parkplätze bleiben Thema
Die Verkehrssituation in der Neustadter Saarlandstraße bleibt ein heißes Eisen. Seit die Amalienstraße vor etwas mehr als einem Jahr wegen einer grundlegenden Sanierung gesperrt wurde, hat sich der Verkehr in der Saarlandstraße nach städtischen Angaben mindestens verdoppelt, wenn nicht gar verdreifacht. Zwar ist die Strecke gar nicht Teil der offiziellen Umleitungsroute, doch Ortskundige nutzen sie eben doch, da die B38, über die der Verkehr eigentlich laufen soll, zeitweise überlastet ist.
Wie mehrfach berichtet, führte das zu Beschwerden der Anwohner, die anfangs vor allem auf Gefahren durch den Verkehr hinwiesen und die rücksichtslose und zu schnelle Fahrweise einiger Autofahrer beklagten. Dass massenhaft zu schnell gefahren werde, wollte die Verwaltung, die begann, dort schwerpunktmäßig zu „blitzen“, nicht bestätigen. Dass es dort aber zu Gefährdungen kam, weil Radfahrer von Autofahrern bedrängt wurden oder Fahrzeuge auf Gehwege auswichen, stellte auch die Stadt fest – und sah Handlungsbedarf.
Die Verwaltung führte deshalb Ende vergangenen Jahres eine neue Parkregelung ein: Seither ist es nur noch erlaubt, in markierten Parkboxen seinen Wagen abzustellen. Dadurch sollen Ausweich- und Überholmöglichkeiten geschaffen werden. Zufrieden sind viele Anwohner damit aber nicht – im Gegenteil. Das zeigte sich bei einer Anliegerversammlung, zu der die Stadt Ende März eingeladen hatte. Dort gab es vereinzelt Zustimmung zu der Neuregelung, die Mehrheit der Anwesenden lehnte sie aber ab. Einige Bürger argumentierten, dass sich an den Gefährdungen nichts geändert habe. Vor allem aber kritisierten einige, dass Parkplätze weggefallen seien, dass sie abends nicht mehr sicher einen Stellplatz finden würden. Die städtischen Vertreter reagierten unter anderem mit der Bitte, in den Garagen auf den Grundstücken zu parken.
Spezieller Parkausweis für Handwerker
Sorgen hatten die Anwohner aber auch, dass sie keine Handwerker mehr finden würden, weil diese nicht zuverlässig parken könnten. Auch für mobile soziale Dienste gebe es das Problem, hieß es. Verkehrsdezernent Bernhard Adams (parteilos) und Thorsten Völker, der Fachbereichsleiter Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste, sahen da aber eine Lösung. Sie verwiesen auf den sogenannten Handwerkerparkausweis. Dieser Ausweis soll Handwerkern den Arbeitsalltag erleichtern, indem sie ihren Wagen auch in Bereichen abstellen dürfen, der für andere tabu ist, etwa auf Anwohnerparkplätzen, aber auch im eingeschränkten Haltverbot, was auf die Saarlandstraße zutrifft. Den Handwerkerparkausweis gibt es von der Metropolregion und seit vergangenem Jahr zudem in einer eigenen Variante der Stadt Neustadt, der auch von Anbietern der häuslichen Pflege und der medizinischen Versorgung genutzt werden kann. Mit diesem Ausweis sollten Gewerbetreibende keine Probleme haben, in unmittelbarer Nähe ihrer Kunden in der Saarlandstraße eine Parkmöglichkeit zu finden, meinten Adams und Völker. Und sie schienen damit die Anwohner zumindest in diesem Punkt auch beruhigt zu haben. Allerdings war das nicht von langer Dauer.
Denn ein Anwohner informierte sich über den Ausweis der Stadt und stieß dabei auf ein in diesem Fall heikles Detail, wie er der RHEINPFALZ berichtete. Denn auf der städtischen Webseite heißt es zur Nutzung: „Es muss stets eine Durchfahrtsbreite von 3,50 Metern verbleiben.“ Neben dieser allgemeinen Regel wird als Restbreite in Haltverbotszonen 3,05 Meter angegeben. Diese Voraussetzung ist in der Saarlandstraße aber nicht gegeben. Das hatte Adams bei der Anliegerversammlung selbst mit einem Foto veranschaulicht. Parken Autos ordnungsgemäß, also ohne den Gehweg in Anspruch zu nehmen, verbleiben maximal drei Meter an Fahrbahnbreite. Die RHEINPFALZ wollte daher von der Stadt wissen, ob der Handwerkerparkausweis in der Saarlandstraße gar nicht nutzbar ist. Die Antwort der Verwaltung ist nicht ganz eindeutig.
Halten an engen Stellen unzulässig
Der Fachbereich Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste weist zunächst auf die geltende Rechtslage hin. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung liege eine solche „enge Straßenstelle“ in der Regel dann vor, wenn bei abgestelltem Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt (2,55 Meter maximale zulässige Gesamtfahrzeugbreite sowie je 25 Zentimeter Sicherheitsabstand links und rechts).
Zur Saarlandstraße heißt es, dass sie zwar insgesamt sehr schmal sei. Gleichzeitig verlaufe sie in den in Frage stehenden Abschnitten geradlinig, sodass die geforderte Mindestrestbreite der Fahrbahn eine maßgebliche Grundlage für die Anordnung der Parkstände dargestellt habe. „Durch die gezielte Unterbrechung der Parkstände wurden zudem Bereiche geschaffen, die den Begegnungsverkehr ermöglichen und damit die Durchgängigkeit der Straße für größere Fahrzeuge – einschließlich Rettungsfahrzeugen – sicherstellen.“ Darüber hinaus lägen keine besonderen Erschwernisse wie starke Verschwenkungen oder enge Kurven vor.
Der Einzelfall ist entscheidend
Diese Vorgaben seien auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Ausnahmeregelungen – wie etwa dem Handwerkerparkausweis – maßgeblich und würden bei Kontrollen von parkenden Fahrzeugen zugrunde gelegt, heißt es von der Verwaltung. Diese bittet „um Verständnis, dass die Regelung zum Handwerkerparkausweis aus Gründen der Verständlichkeit und Praktikabilität nicht alle denkbaren örtlichen Sondersituationen im Detail abbilden kann und daher vom größtmöglich rechtlich abbildbaren Sicherheitsstandard ausgeht“.
Heißt das also, dass dieser hohe Standard bei der Saarlandstraße nicht maßgeblich ist? Das sagt die Verwaltung nicht. Es komme immer auf die konkreten Umstände an, denn grundsätzlich müsse auch mit einem Handwerkerparkausweis die 3,05 Meter als Restfahrbahnbreite eingehalten werden. Bei der Bewertung spiele aber auch eine Rolle, ob keine sonstigen Behinderungen entstehen. So müsse zum Beispiel ausreichend Abstand zu gegenüberliegenden Parkflächen eingehalten werden, damit der fließende Verkehr nicht behindert werde. „Dies kann immer nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.“ Eine generelle Aussage zur Nutzung des Ausweises in der Saarlandstraße liefert die Verwaltung also nicht.
