Neustadt
Rheinland-Pfalz-Tag: Was die Straßensperrungen für Anwohner und Pendler bedeuten
Das Landesfest wird von Freitag, 23. Mai, bis Sonntag, 25. Mai gefeiert. Doch schon davor und auch danach wird es teils empfindliche Einschränkungen geben. Die Organisatoren haben große Teile der Kernstadt in drei Zonen (siehe Grafik) eingeteilt, für die bestimmte Regeln gelten.
Was gilt in den Sperrzonen?
Wegen des Auf- und Abbaus sowie für die Sicherheit der Veranstaltung ist die Einfahrt in die Sperrzonen zwischen Donnerstag, 22. Mai, 7 Uhr, und Montag, 26. Mai, 20 Uhr, nur mit Durchfahrtserlaubnis möglich. Die Einfahrt in die Zonen A und C ist jederzeit erlaubt, im genannten Zeitraum aber nur über festgelegte Punkte. Für die Zone A ist das die Von-der-Tann-Straße, die Zone B kann über die Zwockelsbrücke erreicht werden. Die Zone C umfasst das Veranstaltungsgelände, hier gelten besondere Bestimmungen. Die Zufahrt ist nur über die B38 möglich. Dieser Bereich darf allerdings während der Veranstaltungszeiten gar nicht befahren werden – und auch nicht zwei Stunden davor und zwei Stunden danach. Das gilt auch für Fahrräder oder E-Scooter, die nur geschoben werden dürfen. Dabei geht es um die Sicherheit der Besucher. Thorsten Völker, Fachbereichsleiter Ordnung, Umwelt und Bürgerdienste, sagt, dass eine Öffnung auch bereits eine Stunde nach Veranstaltungsende denkbar sei, wenn die Menschen die Innenstadt dann schon verlassen hätten.
Die Veranstaltungszeiten sind freitags von 16.30 bis 24 Uhr, samstags von 11 bis 24 Uhr und sonntags von 11 bis 20 Uhr. Lieferdienste der Händler können also vor 9 Uhr die Zone befahren. Eine Besonderheit gilt noch für die Exterstraße. Sie wird bereits am Dienstag, 20. Mai, gesperrt. Das liegt am aufwendigen Aufbau der dortigen Bühne.
Wer erhält eine Durchfahrtserlaubnis?
Antragsberechtigt sind Bürger, die in einer Sperrzone wohnen. Außerdem Gewerbetreibende und Beschäftigte, die ihre Arbeitsstelle in einer Sperrzone haben. Und auch sonstige Bedarfsträger wie Sozialdienste, Pflegedienste, Essen auf Rädern, Ärzte auf Hausbesuch, Taxis und MoD, die ihrer Tätigkeit innerhalb einer Sperrzone nachgehen, erklärt Andreas Rücker, Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung.
Wie erhält man eine solche Erlaubnis?
Ein Antragsformular lässt sich online ausfüllen. Auf der Startseite der städtischen Website findet sich ein Link zu den Infos. Formulare gibt es auch im Bürgerbüro und im Rathaus (Kanzlei). Zwischen Montag, 5. Mai, und Freitag, 9. Mai, können Durchfahrtserlaubnisse zusätzlich in der Kanzlei/Poststelle im Rathaus persönlich beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 9. Mai gestellt werden. Laut Verwaltung sollen sie dann per Post bis Samstag, 17. Mai, zugestellt werden. Fragen dazu können per Mail an durchfahrt-rlp-tag@neustadt.eu oder telefonisch beim Bürgertelefon unter der Rufnummer 06321 8552505 gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr erreichbar.
Was ist mit dem Durchgangsverkehr?
Diejenigen, die Neustadt nur durchfahren wollen, werden großräumig umgeleitet. Es wird aber auch eine innerstädtische Umfahrung geben. „Wer in Lambrecht wohnt und im Globus arbeitet, braucht keine Durchfahrtserlaubnis, um dort hinzukommen“, erläutert Ordnungsamtschef Thorsten Völker. Lastwagen ab 3,5 Tonnen werden in Neustadt aber nicht reingelassen, sagt Rücker, dafür werde die Polizei sorgen.
Was ist mit den innerstädtischen Parkplätzen?
Wegen des Aufbaus der fünf Bühnen und des sonstigen Veranstaltungsgeländes werden zahlreiche Parkplätze wegfallen. Fabian Fuchs, der beim Stadtmarketing für Veranstaltungssicherheit zuständig ist, erklärt, dass dies stufenweise passieren werde, damit man auch nur jeweils die Flächen blockiere, die wirklich nötig seien. Es geht bereits am 17. Mai mit den Parkplätzen entlang des Saalbaus los. Diese sind den Planungen zufolge bis zum 28. Mai nicht verfügbar. Es folgen die Parkplätze Rathaus Ost, Angelsport Müller, Stadtmühlgasse, Juliusplatz, Hetzelstraße sowie Konrad-Adenauer-Straße ab Exterstraße in Richtung Laustergasse (jeweils 19. bis 28. Mai). Vom 20. bis 27. Mai kann man sein Auto nicht mehr auf den Parkplätzen in der Friedrich-, Exter- und Rathausstraße abstellen, auch nicht auf dem Alten Turnplatz. Vom 21. bis 27. Mai sind die Parkplätze Rathaus West, Kohlplatz, Pfarrgasse und Konrad-Adenauer-Straße ab Moltkestraße betroffen. Die Klemmhof-Tiefgarage wird jederzeit erreichbar sein, allerdings von Donnerstag bis Montag nur für Dauerparker und für Dauerparker aus der Hetzelgalerie, die dorthin umgeleitet werden.
Was ist mit den Park&Ride-Plätzen?
Ab Mittwoch, 21. Mai, wird es laut Fuchs in der Louis-Escande-Straße in der Nähe des Technikzentrums Klein einen Park&Ride-Platz für Neustadter, Pendler oder Gäste der Innenstadt geben. Dort fährt etwa viertelstündlich entweder ein Linienbus oder ein kostenloser Shuttlebus in die Stadt. Zum Fest selbst wird es weitere Park&Ride-Plätze geben, am Weinstraßenzentrum, auf dem Hela-Parkplatz und in Gimmeldingen-Süd. Insgesamt spreche man hier über rund 2500 Stellplätze sagt Fuchs, der aber davon ausgeht, dass diese bei weitem nicht gebraucht würden. Aufgrund der guten Anbindung Neustadts erwartet er, dass die meisten Gäste mit der Bahn anreisen. Das sei auch beim Weinlesefest so, bei dem drei Viertel der Gäste diesen Weg wählten.
Info
Die Stadt informiert im Internet unter www.neustadt.eu/verkehrskonzept über die Verkehrsregelungen


