Neustadt Rehbach-Projekt auf dem Prüfstand

Das Planfeststellungsverfahren zur Rehbachverlegung hat Anfang April begonnen. Wie mehrfach berichtet, soll im Haßlocher Wald ein neues Bachbett angelegt werden, um die Hochwassergefahr für Haßloch zu bannen und einen naturnahen Wasserlauf zu schaffen. Das Vorhaben hat in den vergangenen Wochen kontroverse Diskussionen ausgelöst. Nach den beiden „Bürgerdialogen“ zu Jahresbeginn in Bad Dürkheim und Haßloch sollte – wie dort gefordert – über die Untersuchung möglicher Retentionsräume (Flächen, auf die Hochwasser abgeleitet werden kann) entschieden werden. Ebenso sollte die Datengrundlage der Untersuchungen auf den Prüfstand. Nach einem Termin Anfang März mit SGD Süd, Ingenieurbüro, Gemeinde Haßloch und Bürgerinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ (BI) beauftragte der Kreis das Büro „BGS Wasser“ (Darmstadt) , vier Retentionsflächen im Westen und Süden Haßlochs zu untersuchen (wir berichteten). In nichtöffentlicher Sitzung haben der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss (BVE) und der Feld-, Wald- und Umweltausschuss (FWU) am vergangenen Donnerstag beschlossen, einen erweiterten Auftrag an „BGS Wasser“ zu vergeben, teilte Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Möglicherweise könne die Nutzung von Retentionsräumen, die Reaktivierung von Gräben und der Einbau von Entlastungsgräben, die Erhöhung von Wegen oder eine frühere Drosselung im Westen die Rehbachverlegung überflüssig machen. Abgelehnt wurde in der gemeinsamen Sitzung des BVE- und des FWU -Ausschusses der Antrag der SPD, ein unabhängiges Büro, das „ausschließlich die Haßlocher Interessen vertritt“, zu beauftragen. Die SPD hatte ihren Antrag damit begründet, „dass die Gemeinde beim Thema Hochwasserschutz unabhängig vom Kreis Aufgaben zu erledigen hat, die allein in ihre Zuständigkeit fallen“. In einer vorausgegangenen Sitzung hatte der BVE-Ausschuss einen Fragen- und Prüfungskatalog erarbeitet, der mit ergänzenden Fragen der Bürgerinitiative bei einem Abstimmungsgespräch mit der Kreisverwaltung Anfang März vorgelegt werden sollte. Die BI kritisiert, dass dieser Fragenkatalog keine Berücksichtigung gefunden habe. Das wurde während der Einwohnerfragestunde der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. BI-Vertreter warfen der Gemeinde, insbesondere Bürgermeister Lorch vor, den „Haßlocher Ansatz“ nicht ausreichend vertreten zu haben. Weitere Kritikpunkte waren die aus Sicht der BI mangelnde Beteiligung der Bürger und die Einleitung des Planfeststellungsverfahren durch die Kreisverwaltung. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ sagte Lorch, dass bei einem Termin mit der Kreisverwaltung – geplant ist der 23. Mai – die weitere Vorgehensweise koordiniert werden soll. Dazu soll auch ein Vertreter der BI anwesend sein. Dort sollen die methodischen Grundlagen, auf denen das Büro BGS seine Berechnungen durchführt, geklärt werden. Der Auftrag des Büros werde um den im BVE-/FWU-Ausschuss beschlossenen Fragenkatalog erweitert. Die Kosten dafür in Höhe von 30.000 Euro trage Haßloch. Die Kosten für die Untersuchung der vier Retentionsräume, beauftragt durch die Kreisverwaltung, belaufen sich ebenfalls auf 30.000 Euro, allerdings werden diese durch das Land mit 90 Prozent bezuschusst. (uhk)

x