Neustadt Planfeststellungsverfahren

Ende März 2014 leitete die Kreisverwaltung Bad Dürkheim das Planfeststellungsverfahren für die „Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in Haßloch“ ein. Es wurde zunächst ausgesetzt, da der Kreis und später auch die Gemeinde das Büro Brandt, Gerdes und Sitzmann (BGS) damit beauftragt hatte, Retentionsräume im Westen und Süden, weitere Retentionskapazitäten und örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen zu prüfen. Die Ergebnisse der Studie wurden im September der Öffentlichkeit vorgestellt. Mitte Oktober waren örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Rehbach zwischen Pfalz- und Obermühle (Damm am Nordufer oder Tieferlegung des Bachbettes), ein Damm westlich des Industriegebiets Süd und Durchlässe unter der K14 beschlossen worden. Der Bereich zwischen der L 530 („Hubertushof“) und L 529 (Holidayparkstraße) wurde von BGS nicht untersucht, allerdings Hochwasserschutzmaßnahmen für diesen Bereich empfohlen. Aufgrund dieser Ergebnisse veranlasste der Kreis die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Dazu gehört die Beteiligung der Öffentlichkeit: Einwendungen konnten bis 3. Dezember erhoben werden. Der Gemeinde wurde wegen der Entscheidung im Rat eine Fristverlängerung bis 12. Dezember genehmigt. Insgesamt 33 Einwendungen sowie sechs Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange – einige stünden noch aus – seien eingegangen, sagte SGD-Pressesprecherin Nora Schweikert gestern auf Anfrage. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden der Kreisverwaltung übersandt, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme. Im Frühjahr 2015 soll ein Erörterungstermin stattfinden. (uhk)

x