Haßloch RHEINPFALZ Plus Artikel Pedelec-Boom, Wertverlust, Betrug – Ein Fahrradgutacher klärt auf

Gefälschte Rechnungen, mangelhafte Materialchargen und E-Bikes Marke Eigenbau: Als Fahrradsachverständiger hat Oliver Steinel sc
Gefälschte Rechnungen, mangelhafte Materialchargen und E-Bikes Marke Eigenbau: Als Fahrradsachverständiger hat Oliver Steinel schon einige ungewöhnliche Fälle auf dem Schreibtisch gehabt.

Wenn’s bei Radfahrern gekracht hat, kommt er ins Spiel: Oliver Steinel bewertet als Sachverständiger Unfallschäden an Fahrrädern. Wo Radler irren – und Gutachten aufklären.

Immer mehr Menschen setzen auf das Fahrrad – insbesondere auf Pedelecs. Und damit steigt auch die Anzahl der Schadensfälle. „Oft geht es darum, dass Radfahrer im Straßenverkehr angefahren wurden“, berichtet Oliver Steinel. In solchen Fällen erstellt der Sachverständige für Unfallschäden an Fahrrädern ein Gutachten, das als Grundlage für die Schadensregulierung dient – ähnlich wie bei Autos. „Die Abwicklung unterscheidet sich kaum. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass sie im Falle eines Unfalls ihren Gutachter frei wählen dürfen. Auch gegenüber dem Käufer eines gebrauchten Fahrrads gilt eine Offenbarungspflicht: Unfallschäden müssen angegeben werden.“

Eigentlich kommt Steinel aus einem Bereich mit deutlich mehr PS: Er ist gelernter Kfz-Elektroniker. Auch wenn er noch heute ab und an Autos begutachtet, sind sein persönliches Steckenpferd mittlerweile Fahrrädern. „Ich bin schon immer gerne Rad gefahren und habe quasi mein Hobby zum Beruf gemacht“, erzählt der 63-Jährige, der dem SOS Sachverständigen-Büro für Kfz und Fahrräder in Haßloch und Neuhofen zwar weiter seinen Namen gibt, das Zepter aber im April vergangenen Jahres an Sven Kleiner übergeben hat.

Deutschlandweit im Einsatz

Analyse, Dokumentation, Kostenvoranschlag, Reparatur – die Arbeit als Fahrradsachverständiger ist anspruchsvoll. „Ein Kostenvoranschlag bedeutet für Werkstätten mindestens anderthalb Stunden unbezahlte Arbeit“, sagt Steinel – ein Aufwand, den die meisten gar nicht betreiben wollten. Seine Kontakte reichen von Verkehrsrechtsanwälten bis zu großen Versicherungen. Dadurch ist er bundesweit im Einsatz, kooperiert aber auch mit lokalen Werkstätten wie Fahrrad Trimpe in Neustadt. Immer wieder wird er zu Gerichtsterminen als unabhängiger Gutachter geladen.

Für seine Analysen nutzt Steinel moderne Prüfverfahren: Lasersysteme zur Rahmenvermessung, Resonanzprüfungen für Carbonrahmen, spezielle Software zur Analyse von Antriebseinheiten. Letztere liefern detaillierte Daten – etwa zu Motornutzung und zur tatsächlich gefahrener Strecke. „Es hält sich ja der Mythos, man könnte Carbonrahmen auf Schäden röntgen, das ist aber Quatsch“, sagt Steinel. Nur unter Belastung zeige sich, ob Fasern beschädigt sind – und das kann entscheidend sein, etwa bei der Frage nach Materialschäden und -fehlern, für die der Hersteller haftet.

Corona-Boom hat Markt geschadet

Das, was weithin E-Bike genannt wird, ist eigentlich ein Pedelec, also ein Fahrrad mit motorisierter Unterstützung bis 25 km/h (maximal 250 Watt). Schaltet der Motor erst ab 45 km/h ab, heißt das Gefährt S-Pedelec und gilt als Kleinkraftrad. Damit gelten ein Mindestalter von 15 Jahren sowie Versicherungs-, Helm- und Führerscheinpflicht. Ein „echtes“ E-Bike hat einen elektrischen Antrieb, fährt also auch, ohne dass getreten wird. Es gilt ebenfalls als Kleinkraftrad oder sogar Kraftfahrzeug mit den entsprechenden Vorschriften.

Die Pedelec-Welle während der Corona-Jahre hatte für den Markt nicht nur positive Auswirkungen. „2021 und 2022 haben Händler in Panik Lager gefüllt – wegen Materialmangel und Lieferengpässen. Dann kam der Preisverfall mit Rabattschlachten und vielen Insolvenzen“, sagt Steinel. Dazu kommt: Der Wert eines Fahrrads sinkt rapide. „Sobald wir mit einem neuen Rad das Geschäft verlassen, haben wir rund 30 Prozent Wertverlust.“

Rapider Wertverlust

Anders als beim Auto lasse sich der Wiederbeschaffungswert wegen der Vielzahl an Modellen, Ausführungen und Laufleistungen schwer berechnen, man spricht vom theoretischen Wiederbeschaffungswert, erklärt der Gutachter. In diesen fließen Alter des Fahrrads, Abwertungstabellen, Verkaufszahlen des Modells sowie eine Marktanalyse ein – stark gefragte Räder verlieren also weniger schnell an Wert. Ein Beispiel aus Steinels Büro: Ein Rad wurde für 4200 Euro gekauft, nach einem Jahr und zehn Monaten ist der Wiederbeschaffungswert auf 2595 Euro gesunken (minus 38,2 Prozent). „Allgemein kann man sagen, dass nach zehn Jahren noch etwa 16 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung an Wert übrig sind.“

In 36 Jahren hat Steinel als Gutachter viel erlebt – auch Skurriles. Etwa Bastler, die ihr normales Fahrrad mit Elektroteilen zum E-Bike umrüsten wollten. „Was viele nicht wissen: Wer so etwas baut, gilt als Hersteller inklusive CE-Abnahme nach Industrienorm – und trägt die volle Haftung.“ Am Ende geht es Steinel immer um Verantwortung und Genauigkeit. „Als Sachverständiger muss ich im Zweifel vor Gericht alle Fakten nachweisen können.“

Die Serie

In der Serie „Rad(t)schläge für Neustadt“ gibt die RHEINPFALZ praktische Tipps für den Umstieg aufs Rad, beleuchtet Herausforderungen in Sachen Radinfrastruktur und erzählt Fahrradgeschichten aus Stadt und Umland.

Bisher erschienen:

Auf dem Weg zum Radfahrer: Matsch, Moral und ein Crash

Sieben Tipps zum Start der Fahrradsaison

Kinder auf dem Schulweg: Wie sicher sind ihre Fahrräder?

Diebstahlschutz fürs Fahrrad

Unfälle mit Fahrrädern: Radler mehrheitlich schuld

Bicibus zeigt Mängel auf Schulwegen auf

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