Neustadt Parken: Was erlaubt ist und was nicht

Parken verboten: So eine Beschilderung hält nicht alle davon ab, ihr Auto hier abzustellen.
Parken verboten: So eine Beschilderung hält nicht alle davon ab, ihr Auto hier abzustellen.

Die Parkplatzsuche in der Innenstadt ist für viele eine Qual. Um Parkgebühren und Stress zu meiden, parkt so mancher Autofahrer bewusst falsch. Doch das kann teuer werden. Wie sich solche Strafzettel vermeiden lassen.

Die Suche nach kostengünstigen Parkmöglichkeiten in Neustadt gestaltet sich besonders während Festen wie dem kommenden Deutschen Weinlesefest schwierig. Häufig sind die Straßen zugeparkt, oder es gilt schlicht an vielen Stellen Parkverbot. Wer sich nicht daran halten will, riskiert nicht selten einen Strafzettel oder im schlimmsten Fall das Abschleppen seines Autos. Was beim Parken erlaubt und was verboten ist.

Darf man sein Fahrzeug auf dem Gehweg parken?
Parken auf dem Gehweg ist überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eine solche Erlaubnis wird durch das Verkehrszeichen 315 (siehe Foto) ausgesprochen. Allerdings sind auch hier weitere Einschränkungen möglich: Unter anderem darf das zulässige Gesamtgewicht des abgestellten Fahrzeugs nicht über 2,8 Tonnen liegen. Außerdem ist eventuell eine Höchstparkdauer zu beachten. Und ob der Bereich Anwohnern mit Parkausweis vorbehalten ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld von bis zu 55 Euro rechnen. Wer durch sein abgestelltes Fahrzeug zusätzlich den Verkehr behindert, wird mit 70 Euro verwarnt. 80 Euro kostet es, wenn der Verkehr gefährdet wird. Wenn das störende Auto abgeschleppt werden muss, kommen noch höhere Kosten auf den Halter zu.

Ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt?
Nein, denn es gilt das Gebot, an der rechten Fahrbahnseite zu parken, wenn anderes nicht explizit erlaubt wird. Bei Einbahnstraßen ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung aber generell verboten. Bei Nichtbeachtung drohen auch hier Bußgelder.

Gibt es bei Veranstaltungen wie einem Weinfest Ausnahmen?
Die kann es geben. Wenn das Parken auf Feldwegen aufgrund einer Veranstaltung ausnahmsweise erlaubt ist – wie beispielsweise auf einigen Feldwegen bei Gimmeldingen anlässlich des Mandelblütenfestes – wird dies laut Stadtverwaltung dadurch kenntlich gemacht, dass die entsprechenden Kennzeichen entfernt oder blickdicht verhängt werden.

Was wird mit Blick auf das anstehende Weinlesefest empfohlen?
Wegen des hohen Verkehrsaufkommens und den begrenzten Parkmöglichkeiten innerhalb der Innenstadt empfiehlt die Stadtverwaltung, den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), Taxen, Mobility on Demand, das Rad oder den Fußweg zu nutzen, um zum Fest zu kommen. Wer doch mit dem Auto anreist, findet an der Festwiese einen großen Parkplatz – muss aber einige Gehminuten zum Festplatz in Kauf nehmen.

x