Neustadt Neustadt: Wiedehopf könnte Windräder verhindern

Verhindert der Wiedehopf ...
Verhindert der Wiedehopf ...

Überraschende Wende im Hinblick auf das Vorhaben der Stadt, bei Mußbach einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen auszuweisen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat Einwände wegen einer Brutstätte für den Wiedehopf.

Eine Konzentrationszone von 42 Hektar für Windräder wollte die Stadt bei Mußbach ausweisen, um zu verhindern, dass an anderen Stellen Windräder aufgestellt werden können. Denn ohne diese Vorrangflächen ist die in Rheinland-Pfalz im Außenbereich privilegierte Windnutzung planungsrechtlich nur schwer zu verhindern. Das Vorhaben scheint zu scheitern: an einem im Durchschnitt 28 Zentimeter großen Vogel – dem Wiedehopf.

Stark gefährdete Vogelart

Die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat bereits im Dezember 2017 auf ein Wiedehopfvorkommen verwiesen. Die Behörde geht davon aus, „dass im nördlichen Teil des Vogelschutzgebietes Speyerer Wald, im Bereich des Gewanns Blockstation bei der Bahnlinie Neustadt-Ludwigshafen sowie im Bereich des Mußbacher Baggerweihers ein regelmäßiges Brutvorkommen des Wiedehopfs belegt ist“. Der Wiedehopf sei nach der Roten Liste als stark gefährdete Vogelart klassifiziert. Es würden für das betreffende Gebiet Brutnachweise aus den Jahren 2011, 2013 und 2014 vorliegen. 2016 sei ein Wiedehopf regelmäßiger Nahrungsgast beim Mußbacher Baggerweiher gewesen und habe nahe der A 65 gebrütet. Ein Abstand von 1000 Meter zu einer Windkraftanlage sei deshalb wegen der Scheuchwirkung „zwingend“ einzuhalten. Bei lediglich 70 bis 80 Brutpaaren in Rheinland-Pfalz sei eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht zu erwarten. Auf jeden Fall sei eine zeitweise Abschaltung von Windkraftanlagen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit für etwa fünf Monate im Jahr erforderlich. Folglich könne dem Vorranggebiet für Windenergie nicht zugestimmt werden. Auch das Landesamt für Umwelt steht hinter der Stellungnahme der SGD Süd.

Windanlagenbauer Juwi widerspricht

Widerspruch kommt vom Wörrstadter Windanlagenbauer Juwi. Das Unternehmen hat der Stadt mit Schreiben vom 21. März mitgeteilt, dass es sich bei Mußbach um kein Schwerpunktvorkommen des Wiedehopfs handele, nur dieser allein sei schutzwürdig. Es gebe keine belastbaren Belege für ein regelmäßiges Brutvorkommen. Juwi schreibt wörtlich: „Sollte der Rat der Stadt Neustadt der Empfehlung der SGD Süd folgen, machen wir bereits jetzt auf einen Abwägungsfehler, der zur Angreifbarkeit des Flächennutzungsplans führt, aufmerksam. Für diesen Fall kündigt die Juwi Energieprojekte GmbH an, den Flächennutzungsplan gerichtlich überprüfen zu lassen.“

SGD Süd soll Stellung beziehen 

In der Vorlage für die Sitzungen von Umwelt- und Bauausschuss in dieser Woche erklärt die Stadtverwaltung, nicht an den Aussagen der Naturschutzbehörden zu zweifeln. Man habe allerdings das Juwi-Schreiben an die SGD Süd mit der Bitte um eine Stellungnahme weitergeleitet. Aktuell müsse aber davon ausgegangen werden, dass die geplante Ausweisung des Vorranggebietes für Windenergie nicht möglich sein dürfte. Martina Pauly, die für die Ausweisung des neuen Flächennutzungsplanes zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, spricht von unterschiedlichen Aussagen seitens der Naturschutzbehörden und von Juwi: „Ich maße mir da nicht an, zu beurteilen, wer hier im Recht ist.“ Diese Frage müsse gegebenenfalls durch ein weiteres Gutachten geklärt werden. Man sei bei der Stadtverwaltung von der Stellungnahme der SGD Süd sehr überrascht gewesen.

Vorranggebiete knapp

Da der gesamte Naturpark Pfälzerwald als Ausschlussgebiet für die Windenergienutzung gilt, bleiben in Neustadt nun nicht mehr viele Bereiche für eine Ausweisung als Vorrangfläche. „Mir fällt da nur noch die Umgebung rund um den Geinsheimer Golfplatz ein“, so Pauly, da mindestens eine Fläche von rund 20 Hektar für die Vorranggebiete zur Verfügung gestellt werden müsste. Das hängt mit den neuen Vorgaben der Landesregierung nach dem Eintritt der FDP in die Koalition zusammen. Die Liberalen, bekanntlich keine Freunde der Windkraftanlagen, setzten durch, dass an neuen Standorten mindestens drei Anlagen gebündelt werden sollen. Pauly glaubt, dass es immer, schwieriger werden könnte, ein gerichtsfestes Vorranggebiet in Neustadt auszuweisen: „Vermutlich müssen wir sogar einen Schritt wieder zurückgehen und eine neue Windpotenzialstudie für das Stadtgebiet in Auftrag geben.“

... Windräder?
... Windräder?
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