Neustadt
Nach ominösem Gewinnversprechen Polizei informiert
Es schien eine schöne Nachricht zu sein: Bei einem Neustadter Ehepaar ging vor einigen Tagen ein Brief mit einem Gewinnversprechen ein. Nur: Die beiden hatten bei keinem Gewinnspiel mitgemacht. Mussten sie auch gar nicht, glaubt man der Benachrichtigung, die von einer Berliner Firma stammte: „Sie wurden unter einer Anzahl von Kunden extra ausgewählt und erhalten von uns einen Gewinn in Höhe von mindestens 400,00 Euro“, hieß es darin. Es folgte ein persönlicher Geschenkcode. Die Neustadter waren skeptisch, wussten sie doch um die Masche von unseriösen Gewinnversprechen.
Und doch: Das Schreiben sei sehr geschickt aufgemacht gewesen, berichtet der Mann, „man konnte eigentlich glauben, dass man zu den Gewinnern gehört“. Verflogen waren seine Bedenken aber nicht. Auf Bitten seiner Frau habe er dann doch angerufen, für die „Gewinner“ war eine kostenlose Telefonhotline geschaltet.
Am anderen Ende der Leitung habe sich eine Frau mit singender, melodischer Stimme gemeldet. Der Neustadter musste sich mit seinen persönlichen Daten identifizieren und dann den Gewinncode angeben. Daraufhin erhielt er die Mitteilung, eine Reise nach Paris für zwei Personen gewonnen zu haben – wobei keine ganze Reise, sondern ein Gutschein in Höhe von 400 Euro würde dafür angerechnet. Organisiert würde die Reise demnach über eine Agentur mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Bedingungen nicht lesbar
Auf nach Paris macht sich das Neustadter Ehepaar dennoch nicht. Der Ehemann vermutet einen „elenden Schwindel“ dahinter. Was ihm verdächtig vorkam: Die Teilnahmebedingungen auf der Rückseite des Schreibens seien in völlig kleiner Schrift abgedruckt gewesen – „selbst mit Lupe nicht zu lesen und in hellgrauer Farbe abgedruckt, damit Teilnehmer bereits beim Lesen aufgeben“. Es sei auch völlig unklar, wer die Fahrtkosten tragen müsse.
Der Neustadter entschied sich daraufhin, die Sache per E-Mail an die Neustadter Polizei weiterzugeben – mit der Bitte zu prüfen, ob eine Straftat vorliege. Einige Tage später standen zwei Streifenpolizisten bei ihm vor der Tür. Sie holten die Unterlagen ab, damit sich der zuständige Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Neustadt ein genaues Bild machen konnte.
Bei Zweifeln die Polizei informieren
Dieser kam letztlich zu der Einschätzung, „dass im vorliegenden Fall augenscheinlich kein strafrechtlich relevantes Verhalten seitens des Unternehmens“ vorliegen dürfte. Das teilte die Polizei auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Gleichwohl sei der Vorgang zur Prüfung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise an die Staatsanwaltschaft Frankenthal weitergeleitet worden. „Unabhängig vom Ergebnis ist es ratsam, fragwürdige Angebote aufmerksam zu prüfen und sich, wie im vorliegenden Fall, bei Zweifeln an die Polizei zu wenden“, empfehlen die Beamten.
Denn es gibt zweifellos auch Gewinnversprechen, hinter denen Kriminelle stehen. So rät die Opferschutzorganisation Weißer Ring, insbesondere (aber nicht nur) bei Gewinnversprechen per Telefon misstrauisch zu sein. Man solle auf jeden Fall eine Gewinnbenachrichtigung per Brief anfordern. „Mündliche Zusicherungen sind wenig wert, und auch E-Mails sind leicht zu manipulieren und dadurch wenig beweiskräftig“, heißt es auf der Website der Organisation. Wichtig sei, niemals Geld auszugeben, um einen vermeintlichen Gewinn abzuholen. Also: keine Gebühren zahlen, keine kostenpflichtigen Hotlines anrufen. Denn ein seriöses Unternehmen werde eine Gewinnausschüttung niemals an Bedingungen knüpfen. Auch solle man keine persönlichen Informationen wie Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder ähnliches weitergeben.
„Mikroskop nötig“
Um einen solchen Betrug ging es im vorliegenden Fall aber offensichtlich nicht. Was aber auch nicht zwingend bedeutet, dass die Neustadter Eheleute gut daran getan hätten, die Gelegenheit, nach Frankreich zu fahren, zu nutzen. Zu der Reiseagentur gibt es auf einer Online-Bewertungsplattform überwiegend negative Bewertungen. Die wenigen positiven sind meist älter und teils im Marketing-Sprech gehalten. Die meisten übrigen vermuten Abzocke hinter dem Gewinnversprechen. So schreibt ein Nutzer spöttisch: „Wer ein Mikroskop besitzt und überdurchschnittlich gut Kontraste erkennen kann, wird sicherlich in der Lage sein die AGB zu lesen.“ Auch der Neustadter trauert dem Angebot nicht nach. Er vermutet, dass sie am Ende trotz Gutscheins ein Reise zu überhöhten Preisen angetreten hätten. Er befürchtet, dass sie „in den letzten Spelunken“ hätten übernachten müssen.