Neustadt / Deidesheim
Nach Messerangriff: Angeklagter provoziert im Gerichtssaal
Es ist 12 Uhr mittags im Verhandlungssaal 20 des Frankenthaler Landgerichts, und der Angeklagte tut etwas, was er nicht sollte. Er ist nicht in U-Haft, obwohl ihm die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung, Nötigung und versuchte räuberische Erpressung vorwirft. Plötzlich wird offenkundig, dass er aus der laufenden Verhandlung heraus an potenzielle spätere Zeugen Handy-Botschaften sendet, die man als Einschüchterungsversuche werten könnte. Dann rastet er auch noch aus und herrscht den Mann an, der ihm mit ein paar Metern Entfernung gegenüber sitzt. Laut Staatsanwaltschaft wurde dem vom Angeklagten eine tiefe Wunde am Arm beigebracht, verursacht durch einen Messerstich. „Ey, was willst du von mir?“, fährt er ihn nun an.
Die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt, im normalen Umgang eine sehr freundliche Frau, ist gegen so etwas allergisch. Sie schreit. Massiv – aber der unvoreingenommene Beobachter kann gerade das als wohltuend empfinden, weil sich ein Gericht auf diese Art effizient zur Wehr setzt. „Wenn ich noch einmal auch nur das Geringste erfahre, dass Sie Leuten drohen, unterschreibe ich sofort Ihre Einweisung in die U-Haft“, verkündet sie dem Angeklagten.
Mit 15 Jahren in den Jugendarrest geschickt
23 ist er, wohnhaft in Neustadt. Als er 15 war und mit einer kriminellen Jugendbande unterwegs, verhängte das Amtsgericht einen Jugendarrest gegen ihn und betonte: „Er braucht dringend einen Warnschuss, damit er auf den richtigen Weg zurückkehrt.“ „Das hat nicht funktioniert“, murmelt jemand von vorn, wo die beiden Richterinnen sitzen, eine Schöffin, ein Schöffe, die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Nebenklageanwalt, der die Interessen des Messerattacken-Opfers vertritt.
Besagtes Opfer ist zugleich Zeuge und schildert: 20. Mai 2025 in einem Park in Deidesheim, früher Abend. Er sei mit Kumpels dort gewesen, um zu chillen, genau wie eine Gruppe seines jüngeren Bruders. Unversehens sei der Angeklagte auf den Plan getreten. „Er ging auf meinen Bruder zu, wollte irgendwas reden, wegen Geld oder was zu Rauchen“, so der Nebenkläger-Zeuge. Er sei dann seinem „kleinen Bruder“, wie er sagt, beigesprungen und habe vom Angeklagten urplötzlich diesen Satz gehört: „Renn’ jetzt, oder ich stech dich.“ Dann habe der Angeklagte ausgeholt und zugestochen.
Alpträume und andere Beeinträchtigungen
Die Folge: eine tiefe Wunde im linken Oberarm, lange Arbeitsunfähigkeit, Alpträume und schwere Beeinträchtigungen im sozialen Leben. „Mit Fußball hab’ ich ganz aufgehört, Krafttraining geht gar nicht, und ich hab’ eine Verformung am Arm.“ Ein Bild wird an die Wand projiziert: Die Wunde sieht schlimm aus. Richterin Hütt konstatiert: „Also, das Messer ist einmal komplett durch den Arm durch.“ 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz fordert Nebenklageanwalt Andreas Kirsch für seinen Mandanten.
Der Angeklagte folgt der Verhandlung zumeist missmutig oder mit argwöhnisch zusammengekniffenen Augen. Er lässt seinen Verteidiger Matthias Schwab zum Vorwurf „Messerattacke“ vortragen: „Mein Mandant räumt diesen Vorwurf ein. Er war sehr verwirrt, es war eine Kurzschlussreaktion, er hat sich entschuldigt und Schmerzensgeld angeboten.“ „Entschuldigt hat er sich zwar“, so Anwalt Kirsch, aber von Schmerzensgeld gebe es bislang keine Spur.
Mindestens vier weitere Fälle
Die Messerattacke von Deidesheim ist der schwerwiegendste, aber keineswegs der einzige Tatvorwurf in diesem Prozess. In Neustadt habe sich der Angeklagte Ende 2024 in mindestens vier weiteren Fällen schuldig gemacht, erklärt die Staatsanwältin. Auch da gehe es um gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung, Letzteres zumindest als Versuch. Damit nicht genug: Als ein Polizei-Hauptkommissar in den Zeugenstand tritt, sagt er als Erstes: „Da gibt es noch mehr Sachen.“
Gemeint sind Vorwürfe, die bei der Staatsanwaltschaft offenbar noch in Bearbeitung sind. Der Hauptkommissar nennt ein Beispiel: „Wir haben ihn auf der Straße zur Rede gestellt, als er eine 30 Zentimeter lange Machete bei sich trug.“ In diesem Moment rastet der Angeklagte noch einmal aus und brüllt: „Er lügt, er lügt!“ Richterin Hütt weist ihn erneut mit Karacho in die Schranken.
Faustschläge, Beleidigungen und Erniedrigungen
Einer der Neustadter Fälle kommt an diesem ersten Verhandlungstag zur Sprache, er wirkt skurril und beängstigend zugleich. Der Angeklagte und zwei weitere Männer nahmen laut Anklage einen vierten in die Mangel, weil er ihnen Geld schulde. Das Opfer sei geprügelt, durchsucht, ausgeraubt und gedemütigt worden – Niederknien und die Hand eines Angreifers küssen. Ein Faustschlag auf sein Ohr habe blutige Spuren hinterlassen, schildert der junge Mann im Zeugenstand. Wenn er nicht demnächst 750 Euro zahle, für einen Nike-Anzug, werde er „gefickt“, so sei ihm gedroht worden.
Der Angeklagte lässt über seinen Anwalt einräumen, er habe dem Überfall-Opfer eine Ohrfeige verpasst, „aus Verärgerung“. An allen anderen Tathandlungen sei er nicht beteiligt gewesen.
Krönender Abschluss des Verhandlungstags: Im Zeugenstand befinden sich die beiden, die mit dem in Frankenthal Angeklagten an jenem Neustadter Geschehen beteiligt waren und dafür vom Amtsgericht auch schon verurteilt wurden. Einer kann sich an nichts erinnern. Der andere versucht nach Kräften, den Mann auf der Frankenthaler Anklagebank zu entlasten. „Haben Sie Angst?“, fragt ihn Richterin Hütt, „Werden Sie bedroht?“ „Nein“, sagt er. Der Prozess wird fortgesetzt.