Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Mitarbeiter von Rettungsdienst wegen Vergewaltigung angeklagt

Für den Prozess am Landgericht Frankenthal sind Gerichtstage bis Januar terminiert.
Für den Prozess am Landgericht Frankenthal sind Gerichtstage bis Januar terminiert.

Wegen Vergewaltigung steht der 24-jährige Mitarbeiter eines Rettungsdienstes vor dem Frankenthaler Landgericht. Laut Anklage hat er einer Kollegin im Mai Gewalt angetan.

In Handschellen wird der 24-jährige Angeklagte aus der U-Haft in den Verhandlungssaal geführt, die Zuschauerreihen sind gut gefüllt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer und kann im Verurteilungsfall bis zu mehrere Jahre Haft bedeuten. Vergewaltigung lautet die Anklage, begangen in Neustadt in den frühen Morgenstunden des 25. Mai diesen Jahres. Der Angeklagte habe an einer 21-jährigen Frau, die an jenem Wochenende wie er für einen Rettungs- und Sanitätsdienst auf dem Rheinland-Pfalz-Tag im Einsatz war, gegen deren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen. Handlungen, die „das Opfer besonders erniedrigen“, wie der Paragraf 177 des Strafgesetzbuches formuliert. Laut Staatsanwaltschaft geht es um den Vorwurf des Oralverkehrs unter Anwendung von Gewalt. Somit läge, falls der Vorwurf bewiesen wird, ein besonders schwerer Fall vor, für den das Gesetz mindestens zwei Jahre Haft vorschreibt. Damit wäre eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung von Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Aussage von junger Frau eminent wichtig

Er werde sich zu seiner Person äußern, jedoch zunächst nicht zur Sache, ließ der 24-Jährige am ersten Prozesstag vor der Dritten Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sonja Steingart Ende vergangener Woche nach Verlesung der Anklage erklären. Damit kommt der Zeugenaussage der laut Anklage betroffenen jungen Frau am zweiten Verhandlungstag, 3. Dezember, eine eminent wichtige Bedeutung zu. Sie nimmt, anwaltlich vertreten, als Nebenklägerin am Prozess teil, trat aber am ersten Verhandlungstag noch nicht in Erscheinung. Insgesamt sind bis zum 12. Januar 2026 vier weitere Prozesstage terminiert.

In Prozessen, in denen es um Sexualstraftaten geht, ist die unmittelbare Konfrontation zwischen mutmaßlichen Tätern, fast immer Männer, und mutmaßlichen Opfern, fast immer Frauen, hoch kompliziert und für die betroffenen Frauen sehr belastend, weil zur Wahrheitsfindung Vorgänge aus dem Intimbereich in allen Einzelheiten geschildert werden müssen. Zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten, insbesondere der Opferzeuginnen, kann das Gericht für Teile der Verhandlung die Öffentlichkeit ausschließen.

Glaubwürdigkeit entscheidend

Wenn neben einem oder mehreren mutmaßlichen Opfern keine weiteren unmittelbaren Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung stehen, spitzen sich solche Prozessszenarien oft auf eine „Aussage-gegen-Aussage“-Situation zu, in der es dann in starkem Maße auf die Glaubwürdigkeit von Aussagen der Beteiligten ankommt. Nicht selten bedienen sich Gerichte der Unterstützung externer Sachverständiger – Psychologen oder Psychiatern –, um die Aussagetüchtigkeit oder die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen. Gebunden sind Richter an die Auffassung von Sachverständigen allerdings nicht.

Bei alledem ist oberster Maßstab, dass keine angeklagte Person ihre Unschuld beweisen muss, sondern dass das Gericht von ihrer Täterschaft und Schuld überzeugt sein muss, wenn sie verurteilt werden soll. Und es gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Anklage: Im Intimbereich angefasst

Im konkreten Neustadter Fall geht die Staatsanwaltschaft nach den polizeilichen Ermittlungen von folgendem Geschehen aus: Nach dem Ende ihres Rettungsdiensteinsatzes nahmen sowohl der Angeklagte als auch seine Kollegin etwa gegen 2 Uhr in den frühen Morgenstunden des 25. Mai Alkohol zu sich. WhatsApp-Stickerbilder seien ausgetauscht worden, eines dieser Bilder habe kopulierende Hunde gezeigt. Die 21-Jährige habe das zunächst als Spaß aufgefasst. Er dagegen habe dann mehrfach gefragt, ob man nun „rummachen“ werde. Die junge Frau habe abweisend reagiert, sei mit dem Angeklagten aber in einen Behandlungsraum des Sanitätsdienstes gegangen. Er hatte angeboten, ihr eine Elektrolyt-Infusion zur Bekämpfung von Kopfschmerzen und Übelkeit zu verabreichen. In der Folge habe er sie geküsst oder küssen wollen, sie habe abwehrend reagiert, woraufhin er gesagt habe, es gehe ihm nur um „Rummachen“, nicht um Geschlechtsverkehr. Er habe sie gegen ihren Willen am Oberkörper berührt, „Hand unter dem T-Shirt“; um dies zu verhindern „zog sie ihre Jacke nach oben“, so die Anklageschrift. Letztlich habe er in ihre Haare gefasst und ihren Kopf ergriffen, um Oralverkehr zu haben. Die 21-Jährige haben mit Würgen reagiert und sich schließlich bewusstlos gestellt. Seine Reaktion darauf sei gewesen, sie in ihrem Intimbereich manuell massiv anzufassen.

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