Neustadt Maikammer: Rat gegen Außengastronomie bis 23 Uhr

Im Sommer mit Rieslingschorle anzustoßen, ist in Maikammer, St. Martin und Kirrweiler auch künftig nur bis 22 Uhr möglich – zumi
Im Sommer mit Rieslingschorle anzustoßen, ist in Maikammer, St. Martin und Kirrweiler auch künftig nur bis 22 Uhr möglich – zumindest in den Außenbereichen der Restaurants und Weingüter.

Maikammer: In der Verbandsgemeinde dürfen Gäste von Restaurants und Weingütern auch weiterhin nur bis 22 Uhr draußen sitzen. 18 Maikammerer Gastronomen hatten beantragt, die Außengastronomie auf 23 Uhr auszudehnen. Das lehnte der Verbandsgemeinderat mehrheitlich ab.

Einen Fraktionszwang gab es am Donnerstagabend erkennbar nicht, als die Mitglieder des Verbandsgemeinderates in Maikammer darüber entschieden, ob die Gäste von Gastronomiebetrieben in den drei Ortsgemeinden Maikammer, St. Martin und Kirrweiler bis 23 Uhr draußen bedient werden dürfen: Die Meinungen darüber gingen auch innerhalb der Fraktionen auseinander. So stimmte zum Beispiel der St. Martiner Ortsbürgermeister Timo Glaser (CDU) dagegen, während etwa Gabriele Flach, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde (ebenfalls CDU), dafür votierte. Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: Acht Ratsmitglieder stimmten gegen die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Nachtzeit in einer Testphase zwischen 1. Mai und 30. September für jeden Freitag, Samstag sowie für jeden einem Feiertag vorgelagerten Tag auf 23 Uhr festzusetzen. Sieben stimmten dafür, fünf enthielten sich.

Beschwerden über Lärm

Vorausgegangen war eine längere Diskussion, inwieweit sich eine zeitlich verlagerte Nachtzeit für die „Außengastronomie“ auf die Nachbarschaft auswirken könnte. Stichwort Lärm: „Abzuwägen ist der Wunsch der Gastronomen nach längeren Betriebszeiten für die Außengastronomie gegenüber dem Schutz der Allgemeinheit vor Lärm“, hieß es in der Beschlussbegründung der Verwaltung. Wie Anfang Dezember berichtet, hatten 18 Gastronomen aus Maikammer eine Ausdehnung der Ausschankzeit für draußen gefordert. Grund für diesen Antrag, so erklärte Sven Koch, Leiter der Abteilung Bürgerdienste bei der Verbandsgemeinde (VG), seien unter anderem frühere Beschwerden von Anwohnern über Lärm gewesen. Bei einer verlängerten Ausschankzeit wären diese erst ab 23.01 Uhr zu ahnden. Rein rechtlich sei eine solche Verschiebung möglich. Doch davon wollte Ratsmitglied Peter Hiery (FWG) nichts wissen. Er als St. Martiner warb dafür, Verständnis für die stark touristisch geprägte Gemeinde zu haben. Es sei ohnehin schon schwierig, die Balance zwischen Ruhe und Lebhaftigkeit zu halten. Zudem unterschieden sich die drei Gemeinden hinsichtlich der Menge an Gastronomie und der touristischen Frequentierung. Hiery schlug deshalb vor, den 18 Maikammerer Gastronomen eine Erlaubnis zu erteilen, die eine erweiterte Ausschankzeit wollten – und die beiden anderen Gemeinden außen vor zu lassen, auch in Hinblick auf die Pergola-Diskussion in St. Martin. Dafür sprach sich auch Jochen Glas (fraktionslos) aus. Da die vorgesehene Regelung zunächst befristet sei, habe man langfristig alle Entscheidungsmöglichkeiten. „Vom Gleichheitsgrundsatz her ist es sehr schwierig, die Regelung auf einzelne Betriebe zu beschränken“, sagte Flach. Und Koch ergänzte: „Wenn wir jetzt eine Entscheidung für Maikammer träfen, müssten wir künftig nach gleichen Maßstäben entscheiden und hätten keinen Handlungsspielraum.“

Beschwerden bei der Polizei

Schon jetzt wisse er von Menschen, so Hiery, die gegen einen entsprechenden Beschluss für den späteren Ausschankstopp vorgehen wollten, sollte es dazu kommen. „Die Leute rufen die Polizei, ob es laut ist oder nicht“, hielt Joachim Kiefer (CDU) dagegen. Die Regelung beträfe ja lediglich zwei Tage in der Woche. CDU-Fraktionschef Volker Stephan äußerte hingegen „absolutes Verständnis“ für die Gemeinde St. Martin, wo sich die Lage derzeit wegen des Streits um die Pergola zuspitze. „Wir sind strikt dagegen“, sagte Bernhard Blumenstiel, SPD-Fraktionsvorsitzender. Es gehe bei dem Anliegen ausschließlich um die Interessen einzelner Gastronomiebetriebe. „Das können nur Umsatzinteressen sein“, vermutete er. Doch überwögen die Interessen der Mitbürger. Ein Verbandsgemeinderat sei außerdem nicht dazu da, bei Streitigkeiten zwischen Gastronomen und Anwohnern einzuschreiten, sprach er auf das Thema Lärm an.

Gastronomen: Büßen Umsatz ein

Mehrere Gastronomen hatten im Dezember gegenüber der RHEINPFALZ angegeben, sie büßten Umsatz wegen der derzeitigen Ausschank-Sperre um 22 Uhr ein, da die Gäste lieber nach Hause oder auf ihr Hotelzimmer gingen, als in den Innenraum zu wechseln. Zudem blieben die Gäste im Sommer gerne noch länger draußen sitzen. Einige hatten von Problemen mit Nachbarn wegen der Lautstärke berichtet.

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