Deidesheim Kreisrechtsausschuss: Bauantrag abgelehnt

Durch den geplanten Neubau verliere ihre Immoblie an Wert, argumentiert der Nachbar.
Durch den geplanten Neubau verliere ihre Immoblie an Wert, argumentiert der Nachbar.

Im Stadtkern von Deidesheim wird der vorgeschriebene Grenzabstand von Gebäuden zum Nachbargrundstück öfter nicht eingehalten.

Grenzständig möchte auch ein Ehepaar ein Grundstück bebauen, doch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim lehnte den Bauantrag ab, da ein Nachbar nicht einverstanden ist. Gegen die Ablehnung legte das Ehepaar Widerspruch ein. In einer Sitzung des Kreisrechtsausschusses versuchte Vorsitzender Achim Martin eine Lösung zu finden.

Wie Martin erläuterte, möchte das Ehepaar ein kleines älteres Haus, das auf seinem Grundstück steht, abreißen und ein etwas größeres Gebäude bauen. Das Grundstück sei relativ klein und deshalb nicht einfach zu bebauen, so Martin. Geplant sei ein sogenanntes Schachtelgebäude mit einem Obergeschoß und einem Dachgeschoß. Aufgrund der Höhe des Gebäudes werde der in der Landesbauordnung vorgeschriebene sogenannte Grenzabstand des Gebäudes von drei Metern zum Nachbargrundstück nicht eingehalten. Dieser Grenzabstand ist nicht der tatsächliche Abstand, sondern er wird errechnet anhand der Höhe eines Gebäudes, der Dachneigung und eines in der Landesbauordnung festgelegten Faktors.

Ein Nachbar stimmt nicht zu

Wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wird, ist die Bebauung grenzständig. Die wird nur genehmigt, wenn in der Umgebung die Bebauung generell grenzständig ist oder alle Nachbarn einverstanden sind. Nach Angaben des zuständigen Mitarbeiters der Bauabteilung der Kreisverwaltung gebe es in der Umgebung des Grundstücks des Ehepaars einen „Mischmasch“, das heißt, ein Teil der Grundstücke sei grenzständig bebaut, andere nicht.

Da keine durchgehende grenzständige Bebauung vorhanden ist, wäre für eine Baugenehmigung die schriftliche Zustimmung aller Nachbarn erforderlich, so der Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Zwei Nachbarn hätten zugestimmt, ein Nachbar nicht. Wegen der fehlenden Zustimmung dieses Nachbarn sei der Bauantrag des Ehepaars abgelehnt worden.

Mietshaus verliert an Wert

Martin hatte diesen Nachbarn zur Sitzung des Kreisrechtsausschusses eingeladen, „um zu hören, ob es die Möglichkeit eines Kompromisses gibt“. Das Grundstück, das neu bebaut werden soll, liege südlich vom Grundstück seiner Frau, so der Ehemann der Besitzerin des Nachbargrundstücks. Auf dem Grundstück seiner Frau stehe ein Haus, das vermietet sei. Durch die geplante Bebauung, die etwa vier Meter höher wäre als das derzeitige Gebäude entstehe „eine Schattenverwerfung für unser Mietshaus“, so der Ehemann, der mehrfach erwähnte, dass seine Frau aus einer alteingesessenen Deidesheimer Familie stamme. Durch die Schattenverwerfung verliere das Mietshaus an Wert.

„Eine Unterschrift wird es von uns nie geben“, betonte der Mann mehrfach. Auch der Hinweis von Martin, dass eine andere Bebauung des kleinen Grundstücks schwierig sei, änderte nichts. Ein neues Gebäude, das so hoch ist wie das derzeitige könne gebaut werden, aber kein höheres. „Ihr wollt uns was aufs Auge drücken, mit uns nicht“, so der Ehemann. Martin sah bald ein, dass ein Kompromiss nicht möglich ist. Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Bauantrags müsse zurückgewiesen werden, so Martin. Da ein Nachbar nicht einverstanden ist, könne eine grenzständige Bebauung nicht genehmigt werden.

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