Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Kommunale Wärmeplanung: Sind Öl- und Gasheizungen jetzt tabu?

Die Kommunale Wärmpelanung dient als strategisches, informelles Instruments ohne rechtliche Bindung.
Die Kommunale Wärmpelanung dient als strategisches, informelles Instruments ohne rechtliche Bindung.

Wenn es darum geht, wie künftig geheizt werden soll, herrscht bei einigen Bürgern Verunsicherung. Was Hausbesitzer über die Kommunale Wärmeplanung wissen sollten.

Was passiert eigentlich, wenn morgen die alte Gas- oder Ölheizung den Geist aufgibt? Darf man dann noch einmal eine neue Gasheizung einbauen oder ist das praktisch schon tabu? Genau diese Fragen stellt sich ein Haßlocher Leser, der sich an die Redaktion gewandt hat. Auslöser seiner Sorge ist die Kommunale Wärmeplanung, ein strategisches Papier, zu dem alle Kommunen verpflichtet sind. Es soll aufzeigen, wie Haßloch seine Wärmeversorgung künftig klimafreundlicher aufstellen kann, um den Wärmebedarf bis 2045 vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken.

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung für Haßloch liegt noch bis zum 31. Januar öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können ihn auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung einsehen und Stellung nehmen. Der Leser hat den Eindruck, dass ein Punkt in der bisherigen Diskussion zu kurz kommt: die ganz konkreten Folgen für Hausbesitzer im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darin ist unter anderem geregelt, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen.

65-Prozent-Regel greift noch nicht

Die Befürchtung des Lesers: Diese 65-Prozent-Regel greife in dem Moment, in dem die Wärmeplanung veröffentlicht ist. Aus seiner Sicht wäre die Lage dann heikel, denn in Haßloch gibt es bislang weder ein Fernwärmenetz noch Geothermie oder Wasserstoffinfrastruktur. Wer eine defekte Öl- oder Gasheizung ersetzen müsse, habe kaum eine Wahl, so der Haßlocher. Praktisch bleibe nur die Wärmepumpe oder eine hybride Übergangslösung, etwa in Kombination mit Photovoltaik. Beides könne schnell zu einem großen finanziellen Brocken werden.

Die Gemeindeverwaltung weist diese Befürchtung auf RHEINPFALZ-Nachfrage zurück und verweist auf die Übergangsfristen im Gebäudeenergiegesetz. „Die im GEG verankerte 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen greift in Kommunen unter 100.000 Einwohnern erst ab dem 1. Juli 2028, unabhängig davon, wann die Kommunale Wärmeplanung veröffentlicht wird“, teilt sie mit. Bis dahin dürften auch weiterhin konventionelle Heizungen eingebaut werden, die nicht auf erneuerbare Energien basieren. „Erst danach gelten strengere Anforderungen“, schreibt die Verwaltung und betont, dass Eigentümer natürlich schon heute freiwillig erneuerbare Lösungen wählen könnten.

Keine rechtlichen Verpflichtungen

Warum Haßloch die Wärmeplanung dennoch schon jetzt veröffentlicht, obwohl gesetzlich noch Zeit bis 2028 bestanden hätte, begründet die Gemeinde mit dem Charakter des Dokuments. „Die Veröffentlichung erfolgt nicht im Sinne eines verbindlichen Ratsbeschlusses, sondern dient der Information und Orientierung“, heißt es. Zudem entstünden daraus keine unmittelbaren Verpflichtungen: „Rechtlich ist kein förmlicher Beschluss durch den Gemeinderat notwendig, da aus der Planung keine unmittelbaren Verpflichtungen entstehen.“

Vielmehr, so die Verwaltung, gehe es darum, den Haßlochern frühzeitig eine Grundlage für künftige Entscheidungen und Planungssicherheit zu geben. Das sei auch deshalb wichtig, weil „viele Haßlocher Quartiere voraussichtlich nicht an zentrale Wärmenetze angebunden werden können“. Wer also perspektivisch eher auf eine Einzellösung angewiesen ist, soll das möglichst früh wissen und Investitionen entsprechend vorbereiten.

Mit Blick auf die Verunsicherung mancher Bürger verweist die Verwaltung darauf, dass die Verbindung zwischen Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz häufig missverstanden werde. Entscheidend sei, dass die Veröffentlichung der Wärmeplanung für sich genommen keine Pflichten nach dem GEG auslöse. Um Sorgen zu begegnen, kündigt die Gemeinde verständliche Informationen auf ihrer Homepage sowie direkte Ansprechpartner in der Verwaltung an – mit dem Ziel, „Sorgen abzubauen und Klarheit über die tatsächlichen Auswirkungen zu schaffen“.

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