Neustadt Kipki-Klimageld für Bürger: Das ändert sich in der Förderrunde 2025

Hat über die Kipki-Bürgerförderung einen Zuschuss für sein neues Lastenrad bekommen: Heribert Hansen aus Branchweiler.
Hat über die Kipki-Bürgerförderung einen Zuschuss für sein neues Lastenrad bekommen: Heribert Hansen aus Branchweiler.

Bei der Kipki-Bürgerförderung bekommen Neustadter Geld für private Klima-Projekte. Wie die erste Förderrunde lief und was für 2025 geplant ist.

536.000 Euro: So viel Geld hält die Kipki-Bürgerförderung für die Jahre 2024 bis 2026 bereit. In der ersten Förderrunde ab Frühjahr 2024 standen 214.400 Euro (Klimaschutz 180.000 Euro, Klimaanpassung 34.400 Euro) zur Verfügung. Wie die Stabsstelle für Klimaschutz und -anpassung in einer Bilanz mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 403 Online-Anträge gestellt (315 Klimaschutzmaßnahmen/rund 122.000 Euro; 19 Klimaanpassungsmaßnahmen/gut 10.000 Euro). Die meisten Anträge fielen in die Kategorie Erneuerbare Energien (224), gefolgt von Sanieren und Bauen (48) und Heizenergie sparen (35). Im Bereich Klimaanpassungen wurden 19 Projekte eingereicht, bei Mobilität sechs. Die Bonusförderung, die Bauherrengemeinschaften und den Anschluss von Zisternen abdeckt, wurde in der ersten Förderrunde nicht in Anspruch genommen.

Insgesamt wurden 303 Förderanträge bewilligt, 47 abgelehnt, und bei 53 fehlten bis zuletzt Unterlagen. Ein Großteil der Anträge bedurfte laut Stabsstelle mehrfache Nachfragen per E-Mail und Telefon. Gut 132.000 Euro wurden an Bürger ausgezahlt. Die nicht ausgeschöpften rund 82.000 Euro aus 2024 werden auf das Budget der nächsten Förderrunde aufgeschlagen.

Doppelförderung nicht möglich

Am häufigsten abgelehnt wurden Anträge zu Erneuerbaren Energien: Keiner der 20 Anträge zum Weiterbetrieb einer PV-Anlage ging durch, bei Solarstromspeichern bekamen nur drei von 51 Antragstellern einen positiven Bescheid. Das hat rechtliche Hintergründe, wie die Stabsstelle erklärt. Anlagen, die bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, dürfen nicht zusätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln bedacht werden. Der Kauf einer neuen PV-Anlage gilt zudem nicht als Erweiterung einer bestehenden Anlage, die aus der EEG-Förderung läuft, und wird daher nicht bezuschusst. Förderfähig sind Ausgaben, die bei der Umstellung auf Eigenverbrauch entstehen, etwa für Wechselrichter und Zählerschrank.

Die Stabsstelle hat sich Rückmeldung von Bürgern zu ihrem Förderkonzept eingeholt: Die Beantragung ist demnach einfach, die Bürger schätzten langfristige und umweltfreundliche Einsparungen. Die Förderung sei niedrigschwellig, die Fördermöglichkeiten seien vielfältig. Gleichzeitig gibt es Anregungen für Verbesserungen seitens der Bürger. So sind im Bereich Sanieren und Bauen nur bestimmte Materialien förderfähig, was Kosten erhöhen oder die Umsetzung im Einzelfall erschweren könne. Einschränkungen gibt es auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen nicht nur eine Energieberatung, sondern auch eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verpflichtend ist. Hier hat die Stabsstelle Kontakte direkt in der Förderrichtlinie ergänzt.

Richtlinie wird angepasst

Wichtig für den Erfolg von Anträgen sind die Fristen: Projekte aus dem Vorjahr sind nicht förderfähig. Anträge für im Förderzeitraum umgesetzte Projekte müssen bis zum 15. November vollständig eingereicht sein. Wer ein Projekt für 2025 in Planung hat, kann bis zum 30. September Fördermittel reservieren und muss alle in der Förderrichtlinie genannten Nachweise nach der Umsetzung bis spätestens 15. November nachreichen.

Für die zweite Förderrunde, die voraussichtlich im März 2025 startet, wurden die Förderrichtlinien überarbeitet. Bei Fenstern muss der U-Wert künftig nicht mehr unter 0,98 W/(m2K) liegen, sondern unter 1. Das decke sich mit den meisten Herstellerangaben und sei daher besser praktikabel. Zusätzlich wurde die Förderhöhe bei Fenstern (+50 Euro) und Türen (+100 Euro) angepasst.

Förderungen teils erhöht

Für die mit Abstand am meisten beantragten Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke, 221 Bewilligungen) werden nicht mehr pauschal 120 Euro berechnet, sondern 50 Prozent des Kaufpreises, maximal 120 Euro. Bei Flächenentsieglungen steigt die Förderhöhe von 30 auf 50 Prozent (maximal 2000 Euro), bei Zisternen von 40 auf 50 Prozent (maximal 1500 Euro). Die Förderung für Dach- oder Fassadenbegrünung wird nicht mehr per Quadratmeter berechnet, sondern beträgt künftig 50 Prozent (maximal 2000 Euro).

Die aktualisierte Version der Förderrichtlinie sowie Antragsformulare für 2025 sollen in Kürze online unter www.neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung abrufbar sein.

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