Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Zweifel an Opfer-Aussage: 24-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Zur Urteilsverkündung wurde der Angeklagte noch einmal in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Nun soll der 24-Jährige für
Zur Urteilsverkündung wurde der Angeklagte noch einmal in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Nun soll der 24-Jährige für längere Zeit ins Gefängnis.

Ein 24-jähriger Sanitäter hat nach Überzeugung des Frankenthaler Landgerichts in Neustadt eine 21-Jährige vergewaltigt. Warum die Haftstrafe vergleichsweise hoch ausfällt.

Es sind bittere Tränen, die da fließen, im Zuschauerraum. Angehörige und Freunde des Angeklagten haben sich wie an jedem Prozesstag seit November hier versammelt. Er selbst wirkt blass und schaut ungläubig, zeigt aber sonst keine besondere Regung, als die Vorsitzende Richterin Sonja Steingart das Urteil verkündet. In Handschellen ist er aus der U-Haft vorgeführt worden, und im Gefängnis wird er noch geraume Zeit bleiben. Deutliche vier Jahre Haft hatte die Staatsanwältin gefordert. Und das Urteil der Kammer bleibt nur wenig darunter.

„Es ist Zeit“, sagt Richterin Steingart in undramatischem, aber strengem Ton, als sie sich am Ende ihrer Urteilsbegründung direkt an den 24-Jährigen auf der Anklagebank wendet. Zeit, „dass Sie lernen, dass das Leben nicht immer so läuft, wie Sie sich das vorstellen“. Er müsse sich an Recht und Gesetz halten, „wie alle anderen auch“.

Für das spätere Opfer ist zunächst alles nur Spaß

Steingart schildert die Geschehnisse, wie sie sich in der Nacht zum 25. Mai 2025 in Neustadt nach Überzeugung des Gerichts zutrugen. Während des Einsatzes von Rettungskräften beim Rheinland-Pfalz-Tag lernen sie sich kennen, der 24-Jährige aus dem Kreis Mainz-Bingen und sein späteres Opfer, sie stammt aus dem Norden von Rheinland-Pfalz. Nach Ende des Dienstes setzen sie sich mit anderen zusammen, die Stimmung ist ausgelassen, Alkohol ist im Spiel, hat nach Überzeugung des Gerichts aber keinen Einfluss auf das, was dann geschieht. Der 24-Jährige und die 21-Jährige schicken sich Whatsapp-Bilder, eins zeigt kopulierende Hunde. „Let’s go“, habe der Angeklagte geschrieben, sagt die Richterin – und fügt einen Satz an, der die Grundproblematik und das, was das Gericht davon hält, frühzeitig klärt: Für das spätere Opfer sei „das nur Spaß gewesen“.

Später gehen beide in einen Behandlungsraum, sie legt sich hin, er sucht eine Vene, um ihr eine Elektrolyt-Infusion zur Bekämpfung von Alkoholsymptomen zu verabreichen. „Er fragt, ob man ’rummachen’ solle“, umschreibt Steingart. „Und sie sagt Nein, denn schließlich habe sie einen Freund und er eine Freundin.“ Damit habe er erkannt, „dass sie nicht wollte“.

Das bittere Ende: Er hält sie an ihrem Pferdeschwanz fest und zwingt ihr Oralverkehr auf. Das sei klare Gewalteinwirkung, so Steingart – bedeutsam für die Strafzumessung.

Wie ist in dieser menschlichen Katastrophe die Rechtslage? Wegen Vergewaltigung kann nur verurteilt werden, wer gegen den entgegenstehenden Willen des Opfers handelt – wenn dieser entgegenstehende Wille für den Täter erkennbar ist. „Sie hat ihren entgegenstehenden Willen zu Anfang geäußert: als sie Nein sagte und erklärte, sie habe einen Freund“, so Richterin Steingart. Die junge Frau habe keine Intimitäten zulassen wollen. „Er wollte sie beschwichtigen und sagte, er wolle nur ’rummachen’ und nicht f…….. Er wollte sie überreden – also war ihm klar, dass sie nicht will.“ Somit sei dem Angeklagten bedingter Vorsatz anzulasten, so Steingart, „er nahm billigend in Kauf, gegen ihren entgegenstehenden Willen zu handeln“. Seine eigenen sexuellen Bedürfnisse befriedigen – nur darum sei es dem Angeklagten gegangen.

Keine Hinweise auf psychische Erkrankung

Niemand anderer war dabei bei dem Geschehen, das die junge Frau in unmittelbarer zeitlicher Nähe Vertrauten und dann der Polizei schilderte. Der Angeklagte selbst sagte während des gesamten Prozesses nichts zu den Vorwürfen – „sein gutes Recht“, wie Richterin Steingart unterstreicht. Die Verteidiger allerdings, Andrea Combé (Heidelberg) und Alexander Kiefer (Frankenthal), taten das, was ihre Pflicht ist: Die Glaubwürdigkeit der jungen Frau in Abrede stellen, zumindest in Zweifel ziehen. Jedoch: „Das Gericht sieht nicht, dass sie den Angeklagten zu Unrecht belastet hätte“, erklärt Steingart.

Zweieinhalb Stunden lang hatte die junge Frau, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, im Zeugenstand ausgesagt, in nicht-öffentlicher Sitzung, weil intime Details zur Sprache kommen mussten. „Ihre Aussage war konstant und ohne besonderen Belastungseifer, sie wirkte unerfahren und gerade deshalb authentisch“, urteilt Steingart. „Uneingeschränkte Aussagetüchtigkeit“ hatte der psychiatrische Sachverständige David Popovic (München) der 21-Jährigen attestiert. Auch gebe es, so die Richterin, keinerlei Hinweise auf eine psychische Erkrankung. „Scham, Ekel, Schuldgefühle und Unsicherheit“, so beschreibt Steingart die Gefühlslage der Opferzeugin. „Sie leidet noch heute unter den Geschehnissen.“

Er hat es nach Überzeugung des Gerichts getan – wie hoch soll die Strafe ausfallen? Steingart erläutert: Der Strafrahmen des Paragrafen 177 – Vergewaltigung – beginnt in einem solchen Fall bei zwei Jahren. Bei zwei Jahren ist in der Regel sogar noch Bewährung möglich, also die Vermeidung von Haft. Warum das Gericht bei diesem Angeklagten jedoch offenbar keinen Moment an Bewährung dachte, macht Steingart dann sehr eindringlich klar. Sie spricht ihn direkt an: „Sie sind 24 und wurden schon mal wegen Vergewaltigung verurteilt.“ Vier Fälle waren es, und er bekam eine Jugendstrafe, Haft, ausgesetzt zur Bewährung. „Aber während der Bewährungszeit haben Sie Sexualtherapien immer wieder abgesagt, und dann sind Sie während der Bewährungszeit rückfällig geworden.“ Drei Jahre und acht Monate Haft lautet deshalb das Urteil. Rechtskräftig ist es noch nicht.

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