Maikammer Katzenpopulation soll eingedämmt werden

Die neue Verordnung gilt für Katzen, die unkontrollierten Zugang ins Freie haben.
Die neue Verordnung gilt für Katzen, die unkontrollierten Zugang ins Freie haben.

Die Verbandsgemeinde Maikammer geht einen Schritt, den viele Kommunen gehen oder schon gegangen sind: Sie hat eine Katzenschutzverordnung eingeführt.

Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die unkontrollierte Zunahme der Anzahl freilebender Katzen zu verhindern, um die Tiere damit vor Leiden zu bewahren. Nach der Katzenverordnung müssen Katzenhalter, die ihren fortpflanzungsfähigen Katzen unkontrollierbaren Zugang ins Freie gewähren, ihre Tiere von einer Tierarztpraxis kennzeichnen und registrieren lassen. Außerdem sind die Halter verpflichtet, ihre Hauskatze von einem Tierarzt kastrieren oder sterilisieren zu lassen.

Die VG-Verwaltung ist laut Verordnung berechtigt, streunende Katzen in Obhut zu nehmen und gegebenenfalls auch eine Kastration auf Kosten des Halters zu veranlassen. Wie Peter Straßer, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste mitteilte, ist die Verhängung von Bußgeldern erst einmal nicht gedacht. Man setze auf die Vernunft der Katzenhalter.

Die Verordnung gibt außerdem Tierschutzorganisationen, beispielsweise dem Verein „Streunerpfoten Südpfalz e.V.“ Rechtssicherheit, wann eingefangene Katzen, deren Besitzer nicht ermittelt werden können, registriert und kastriert oder sterilisiert werden. Die Kosten der Maßnahmen tragen die Tierschutzorganisationen. Der Verbandsgemeinde entstehen durch die Katzenschutzverordnung keine finanziellen Belastungen.

Viele Kommunen, beispielsweise Haßloch, Offenbach, Herxheim, Maxdorf, Bad Bergzabern oder Speyer haben bereits solche Verordnungen erlassen. Auch die direkten Nachbarn der Verbandsgemeinde Maikammer, Stadt Neustadt und die Verbandsgemeinde Edenkoben, sind diesen Schritten schon gegangen. Da Streuner sich natürlich nicht an Gemarkungsgrenzen halten, war eine Katzenschutzverordnung aus Sicht der Verwaltung deshalb auch für die Verbandsgemeinde nötig. Die Verordnung gilt zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Zur Umsetzung wird ein Kooperationsvertrag mit den zuständigen Tierschutzorganisationen geschlossen, in dem Umfang, Art der Zusammenarbeit und Befugnisse festgelegt werden. Der Verbandsgemeinderat Maikammer hat der Katzenschutzverordnung einstimmig zugestimmt.

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