Neustadt Karin Hurrle „beratungsresistent“?

Ist Karin Hurrle, Gemeinderatsmitglied von 2004 bis 2014, nicht in der Lage zu „überblicken“, dass Sachverhalte anders als in ihrer Vorstellung sind, kann sie keine amtlichen Schreiben verstehen, und ist die 65-Jährige „beratungsresistent“? Bei einem Strafprozess, der am Dienstag am Amtsgericht Neustadt begann, haben ihre Anwälte das in den Raum gestellt.

Verleumdung und falsche Verdächtigung jeweils in mehreren Fällen sowie falsche eidesstattliche Versicherung: Das sind die Straftaten, die Staatsanwalt Arno Lenz der 65-Jährigen vorwirft, die zunächst für die SPD im Gemeinderat war, dann zu den Unabhängigen und schließlich zur Aktion für Deutschland (AfD) übertrat, bevor sie zuletzt parteiloses Ratsmitglied war. Im Wesentlichen geht es um drei Punkte: um 500 Euro, die die Gemeindewerke an den Förderverein Offener Kanal zahlten, dessen Vorsitzende Karin Hurrle war, um Kameras im Badepark und um die von Hurrle mehrfach gemachte Aussage über Manfred Schlosser, Geschäftsführer der Werke, dass gegen ihn Korruptionsvorwürfe offen seien. Außerdem geht es um knapp 6600 Euro. Die soll die Angeklagte als Honorar einem ihrer früheren Anwälte zahlen, dem sie eine Blankovollmacht erteilt hat. Unter juristischen Aspekten ist für Hurrles Wahlverteidiger Michael Schinkel und Ernst-Günter Claas, vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger, „wenig Honig zu saugen“, wie es Claas ausdrückte. Doch müsse man sich die Frage stellen, ob Hurrle „in der Lage ist einzusehen und zu überblicken“, dass ihre Ansichten nicht immer zutreffend seien, so die Anwälte. „Ich weiß nicht, ob man Frau Hurrle als so blöd darstellen soll“, kommentierte die Richterin solche Aussagen der Anwälte. Das Gericht hat bei der psychiatrischen Sachverständigen Iris Schick ein Gutachten über die Angeklagte in Auftrag gegeben. Wenn die Anwälte mit ihren Äußerungen über ihre Mandantin recht haben, könnte diese nicht oder milder bestraft werden. Die 65-Jährige hatte anscheinend anderes im Sinn als ihre Anwälte. „Ich habe mich vorbereitet, was ich sage, das weiß noch nicht einmal mein Rechtsanwalt“, antwortete sie auf Frage der Richterin, ob sie sich zur Anklage äußern will. Und stellte dann unter Beweis, dass sie in der Lage ist, stundenlang fast ohne Pause zu reden und einen Prozess zu dominieren. „Jetzt lassen Sie mich reden“, herrschte die 65-Jährige die Juristen an, wenn die ihre Ausführungen unterbrachen. Unstrittig ist, dass 2005 im Bereich des Personaleingangs des Badeparks zwei Kameras installiert wurden. Aus einem Schreiben an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Werke geht hervor, dass zuvor nachts mehrfach Türen und Fenster offen standen, obwohl die leitenden Mitarbeiter abends abgeschlossen hatten. Das Schreiben ist vom Februar 2006. Da waren die Kameras bereits abgebaut. Ein damaliger Mitarbeiter des Badeparks habe sie entdeckt, und damit sei der Plan festzustellen, ob Mitarbeiter nachts unbefugt in den Badepark gehen und die Türen offen lassen, hinfällig gewesen, so Schlosser. Die Kameras seien nur nachts in Betrieb gewesen. Ihr sei „als Journalistin zugetragen“ worden, dass die Mitarbeiter des Badeparks überwacht würden, so Hurrle. „Informantenschutz“, nannte die Angeklagte, die nach eigenen Angaben ein Online-Portal betreibt und damit nichts verdient, als Grund, warum sie sich weigert zu sagen, wer sie informiert habe. Ihr Ehemann, der frühere Erste Beigeordnete Jürgen Hurrle sagte, dass Überwachungen der Badepark-Mitarbeiter Thema in mehreren Sitzungen gewesen sei. Von wem die Informationen gekommen seien, wisse er nicht mehr. „Karin Hurrle“, nannten mehrere andere Zeugen als Quelle dieser Äußerungen. Der Mitarbeiter, der die Kameras „entdeckte“, hatte sich einige Zeit zuvor nach Angaben von Schlosser strafbar gemacht, weil er – ein Ausbilder – ein sexuelles Verhältnis mit einer Auszubildenden gehabt habe. Ebenso wie nicht klar wurde, wer Karin Hurrle etwas zu den Kameras „zugetragen“ haben soll, blieb unklar, ob es überhaupt um die Kameras am Personaleingang ging. Einmal sagte die Angeklagte dazu ja, einmal nein, ein anderes Mal, das wisse sie nicht. Juristisch sei es „völlig klar, dass die Gemeindewerke Recht haben, aber das werden sie Frau Hurrle nicht begreiflich machen können“, so Claas zu der Frage, ob die Gemeindewerke als Gegenleistung für die Überweisung von 500 Euro aufs Konto des Fördervereins Offener Kanal einen Film über den Badepark bekommen sollten. Das sei zwar vereinbart gewesen, aber einen Vertrag habe sie nicht unterschrieben, so Hurrle. Es sei fraglich, sagte ihr Rechtsanwalt Schinkel, „ob Frau Hurrle überschauen kann“, dass diese Vereinbarung einem Vertrag entspreche. Auch wegen „ihrer laienhaften Sicht der Dinge“, so Schinkel, verbreite sie weiter öffentlich, es gebe Korruptionsvorwürfe gegen Schlosser, obwohl gerichtlich geklärt ist, dass dies nicht der Fall ist und Hurrle dies nicht mehr äußern darf. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 9 Uhr, fortgesetzt. (ann)

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