Neustadt Hassloch-magazin: ADFC: Auf roten Streifen ist „Fahren auf Gehweg“

In der Straßenverkehrsordnung und den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften sei genau geregelt, wann ein Radweg ein Radweg ist, schreibt Arnold Merkel, Vorsitzender des Fahrradvereins ADFC, Kreisverband Bad Dürkheim-Neustadt, zu unserem Bericht „Mehr Bäume statt Parkplätze“ in der Ausgabe vom 3. Februar, in dem es um den Ausbau der Brahmsstraße ging. „Die Verwaltung von Haßloch und die Mitglieder des Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschusses scheinen diese nicht zu kennen“, so Merkel. Was dort entstehe, sei wie in der Rennbahnstraße oder Pestalozzistraße „Radfahren auf dem Gehweg“ (ohne Genehmigung). Auf diesen „rot“ gepflasterten Streifen sollen die Radfahrer, das sei aber keine Pflicht. Das wüssten die meisten Autofahrer nicht. „Die Radfahrer fahren unerlaubt auf dem Gehweg. Wir sind gespannt, wie lange noch gegen geltende Vorschrift gebaut wird“, so Merkel. Der ADFC-Vorsitzende schlägt vor: „Pflastert den Gehweg einfach grau und stellt ein Verkehrszeichen ,Fußweg’ mit dem Zusatz ,Radfahrer frei’ auf, dann ist alles klar geregelt.“ Dann dürften die Radfahrer dort in Schrittgeschwindigkeit fahren. Zuvor, empfiehlt Merkel, „sollten diese noch einmal in den Busgeldkatalog schauen, um zu sehen, was ein Zusammenstoß mit dem Fußgänger kostet“. (guh) Im Januar 2015 wurden folgende Gegenstände im Fundbüro (Bürgerbüro, Langgasse 64) abgegeben: ein Damenrad (Marke Triax), ein Herrenrad (Minx), ein Mountainbike (Conway), ein schwarz-silbernes Klapprad, zwei Taschen (Desigual, Louis Vuitton), Bettlaken, Handtücher, eine Kette mit einem Ring mit Gravur, ein Nokia-Handy. Weitere Informationen im Bürgerbüro, Telefon 06324/935-200.

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