Neustadt Grünes Licht für Rehbachverlegung

Im laufenden Planfeststellungsverfahren (PFV) „Gewässerneuentwicklung mit integriertem Hochwasserschutz des Rehbachs in Haßloch“ – also die Rehbachverlegung in den Wald zwischen „Hubertushof“ und Ostumgehung – muss die Gemeinde eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben. CDU und SPD hatten aufgrund der Studien und Gutachten, in denen eine positive Auswirkung auf den Hochwasserschutz und günstige Entwicklungspotenziale für Natur und Umwelt prognostiziert werden, keine grundsätzlichen Bedenken. Zwei Einwendungen beziehen sich darauf, dass die Ableitung von Wasser aus dem Rehbach in den Saugraben weiterhin gewährleistet werden muss, darüber hinaus wird gefordert, dass der Landkreis die Unterhaltung des neuen Bachverlaufes übernimmt. Der Entscheidung war eine kontroverse Diskussion vorausgegangen. Pia Werner (Grüne) forderte die Gemeinde auf, „erhebliche Bedenken“ anzumelden und sich gegen die Verlegung des Rehbachs auszusprechen. Die Verlegung sei keine Hochwasserschutzmaßnahme und ein „massiver Eingriff in ein intaktes Ökosystem“ mit nicht vorhersehbaren Folgen. Eine Reihe von Aspekten seien nicht beachtet worden. Werner nannte unter anderem falsche Grundlagen der Berechnung, vor allem die zweifelhaften Timis-Daten, daneben werde das Grabensystem vernachlässigt, der Denkmalschutz von Bach und Mühlen werde nicht berücksichtigt, die Umweltverträglichkeitsprüfung sei unvollständig, es fehlten Wirkungsnachweise. Mit der Nutzung des jahrhundertealten Grabensystems könne stattdessen wirkungsvoll Hochwasserschutz hergestellt werden. Damit könne auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden, die die Durchlässigkeit von Gewässern verlangt. Gerhard Postel (FWG) kritisierte, dass die Planungen das Grabensystem und mögliche Retentionsräume nicht berücksichtigten, ebensowenig wie den Vorschlag, eine Drossel weiter westlich einzubauen oder Maßnahmen von Oberliegern. Nicht geprüft seien die ökologischen Auswirkungen auf Klima, Feuchtwiesen oder den Lebensraum des Ziegenmelkers. Karten, die erstmals in den Unterlagen des PFV auftauchten, zeigten deutlich, dass im Falle eines Jahrhunderthochwassers zwar das Industriegebiet überflutet werde, aber nur wenige Teile des bebauten Orts. Ralf Berger (Piradili) forderte ein eigenes Hochwasserkonzept für Haßloch. „Aus falschen Grundlagen kann man keine richtigen Schlüsse ziehen“, kritisierte er mit Blick auf Timis. Nach drei Jahren Diskussion über Hochwasserschutz und Rehbachverlegung, nach Infoveranstaltungen und Gutachten könne er die Bedenken nicht nachvollziehen, betonte Jürgen Scheweiler-Würzburger (CDU). Die Entscheidung für die Rehbachverlegung sei gefallen, und mit den Maßnahmen im Westen könne Hochwasserschutz für Haßloch erreicht werden. Ihre Entscheidung für die Rehbachverlegung habe sich die SPD nicht leicht gemacht, sagte Thomas Liese-Sauer. Lokaler Hochwasserschutz und Rehbachverlegung seien umsetzbar und finanzierbar. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) sagte, der Schutz der Ortslage, des Industriegebiets Süd und der Baupotenziale (Südlich der Rosenstraße, Lachener Weg) hätten für ihn Priorität. Gespräche mit Neustadt, dem Landkreis und der SGD Süd Anfang Dezember hätten ergeben, dass Retentionsflächen auf Neustadter Gemarkung nicht genutzt werden können. Trotzdem werde auch Neustadt als Oberlieger Maßnahmen für den Hochwasserschutz prüfen. In einer Sitzungspause einigten sich FWG, Grüne und HLL auf einen gemeinsamen Antrag, die Gemeinde solle sich gegen die Rehbachverlegung aussprechen. Die Drosselung der Wassermengen solle am „Hubertushof“ erfolgen, der Rehbach für einen Wasserabfluss auf 3,5 Kubikmeter pro Sekunde „ertüchtigt“ werden. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso wie die Forderung nach einem eigenen Hochwasserkonzept für die Gemeinde und der Antrag, dass der Kreis den alten Rehbach, der nach der Schaffung des neuen Bachbettes zukünftig in die Zuständigkeit von Haßloch fällt, in „ordnungsgemäßem Zustand“ übergeben solle. Zuvor war ein Antrag vom 10. Februar mehrheitlich abgelehnt worden, mit dem die HLL eine Bürgerbeteiligung bei der Rehbachverlegung gefordert hatte. Laut Verwaltungsvorlage liegen die Bedingungen weder für einen Einwohnerantrag noch für einen Bürgerentscheid vor. Bei einem Planfeststellungsverfahren und der darin vorgesehenen Beteiligung der Öffentlichkeit sei ein Bürgerentscheid rechtlich nicht zulässig. Gerd Amrhein (HLL) betonte, die Bürger hätten ein Recht, bei einem massiven Eingriff ins ökologische System mitzubestimmen. Pia Werner (Grüne) bezeichnete die späte Entscheidung zehn Monate nach Antragstellung als „politische Schieberei“. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) widersprach, er sehe die Beteiligung der Bürger gegeben. Man habe der Bürgerinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ die Chance gegeben, mitzuwirken. In Bürgerdialogen sei informiert worden, im Planfeststellungsverfahren hätten die Bürger Einwendungen erheben und Stellungnahmen abgeben können. (uhk)

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