Neustadt
Geschichten aus dem Amtsgericht: Eine wahrhaft toxische Beziehung
Schon auf dem Gerichtsflur ist die Zeugin zu hören. Sie schluchzt, weint, atmet schwer, kommt in den Saal, wirkt abgekämpft, erschüttert. Für 9.20 Uhr war sie geladen, und nun ist es 10.50 Uhr. Sie habe verschlafen, schluchzt sie, als könne sie sich das niemals verzeihen, „ausgerechnet heute“.
Der Mann auf der Anklagebank, 36 Jahre alt, genau wie die Zeugin, schaut betreten, aber nicht überrascht. Emotionen oder gar Gefühle: ohnehin nicht Seins, allem Anschein nach. Die Staatsanwältin wirft ihm gefährliche Körperverletzung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Das kann, zumal er einschlägig vorbestraft ist, im ungünstigsten Fall ein paar Jahre einbringen.
Opfer: „Es eskaliert nicht mehr“
Die Zeugin ist das Opfer. Und: Sie ist seine Lebensgefährtin. Genauer gesagt: Sie war es. „Eine toxische Beziehung“, sagt sie, „zehn Jahre lang.“ Bis zu den Straftaten, die in der Anklage stehen. Er widerspricht nicht. Dann einige Monate lang getrennt. Aber: Nach übereinstimmender Aussage beider jetzt wieder zusammen, seit Jahresanfang 2026. „Wir streiten uns hin und wieder, aber es eskaliert nicht mehr, es ist gut“, lautet ihre Auskunft. Er widerspricht nicht.
Er hatte sich gleich zu Beginn der Verhandlung zur Sache eingelassen, ruhig, emotionslos, weitgehend geständig. Er entschuldigt sich auch, auf seine Weise: Er versichert, er werde für die Reparatur der Wohnungstür aufkommen, die er laut Anklage und laut eigenem Geständnis zerstörte. „Er hat ein Aggressionsproblem“, räumt sein Verteidiger ein. Es war die Wohnungstür der Frau; die beiden hatten immer getrennte Wohnungen.
Die Zeugin schützt den Angeklagten
Die Frau weint und schluchzt während ihrer ganzen Zeugenaussage, fast 30 Minuten. Und vor allem: Sie widerspricht seiner Darstellung in Punkten, die ihn belasten, die er aber dennoch eingeräumt hat. Die Zeugin habe einen enormen „Entlastungseifer“ an den Tag gelegt, wird die Staatsanwältin später bei ihrem Plädoyer kommentieren. Mit anderen Worten: Die Zeugin will den Angeklagten schützen, kleinreden, was ihm vorgeworfen wird.
Der Sachverhalt in groben Zügen: Einen Tag vor Heiligabend 2024 fahren die beiden von Lambrecht nach Haßloch, wo sie wohnt. Sie hätten während der ganzen Fahrt fürchterlich gestritten, hatte der Angeklagte ausgesagt. Sie habe geschrien, er nicht. Dann sei sie ausgestiegen, habe, direkt vor dem Auto stehend, weiter geschrien, er habe „kurz aufs Gaspedal getippt, dann aber gleich auf die Bremse.“ Sie fiel hin und verletzte sich leicht. „Der Richter fragt: „Sind Sie ausgestiegen, um nach ihr zu schauen?“ Ein wichtiger Punkt für die Strafzumessung. „Nää“, antwortet der Angeklagte.
„Jetzt ist es harmonisch“
Doch, er sei nochmal ausgestiegen, erklärt dagegen die Zeugin schluchzend. Und die Sache mit dem „aufs Gaspedal tippen“ – „das war ja kein Anfahren, das war eigentlich gar nix.“ Ferner: „Ich hatte ihn ja auch während der ganzen Fahrt angeschrien; wenn ich überlege, dass deswegen auch ein Unfall hätte passieren können…“
Ob die beiden ab diesem Vorfall wirklich getrennt waren, wird nicht klar. Jedoch: Am 6. Juni 2025 sei dann definitiv eine Trennung erklärt worden, sagen jetzt beide. Am 7. Juni fuhr er nochmal zu ihr, klingelte bei der Nachbarin, um ins Haus zu kommen, klingelte an der Wohnungstür seiner Ex. Was dann folgte, schildert der Verteidiger so: Als sie nicht aufmachte, habe sich sein Mandant gegen die Tür geworfen, die letztlich nicht standhielt, und dann der Frau „tatsächlich mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen“.
Bei der Frau, im Zeugenstand nach wie vor weinend, klingt das deutlich anders. Seinerzeit hatte sie bei der Polizei ausgesagt, er habe ihr zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Jetzt erwähnt sie das Schlagen erst, als die Staatsanwältin sie konkret danach fragt – und sie nimmt den Angeklagten zusätzlich in Schutz: „Ich hab’ ihn ja auch weggestumpt.“ – „Ein Schlag oder zwei Schläge?“, fragt die Staatsanwältin. „Ich kann’s nicht mehr mit Sicherheit sagen“, schluchzt sie, „ich hatte seit damals ja auch noch einen Schlaganfall.“ Sie sei nicht unschuldig, „wir haben beide Scheiße gebaut, da müssen wir jetzt durch.“ Zehn Jahre lang sei es toxisch gewesen mit ihrer Beziehung, „aber jetzt ist es harmonisch.“ Zumindest, so wiederholt sie, sei es seit Jahresanfang 2026 nicht mehr eskaliert.
„Wenn’s nicht funktioniert, dann lassen Sie’s doch!“
Ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung fordert die Staatsanwältin. Gegen den Angeklagten spreche vor allem, dass sein „Gaspedal antippen“ juristisch als Absicht zu werten sei, einen Unglücksfall herbeizuführen. Dem widerspricht der Verteidiger, der auf acht Monate plädiert. Und auch das Gericht, der Vorsitzende Richter und zwei Schöffinnen, sehen eine solche Absicht nicht als erwiesen an.
Das Urteil: acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Teilnahme an einem Antigewalt-Training. Ganz zum Schluss lässt der Richter noch mit einer bemerkenswerten Warnung aufhorchen. „Man hat schon die Befürchtung, dass es bei Ihnen beiden wieder hochkocht.“ Und: „Wenn’s nicht funktioniert, dann lassen Sie’s doch!“ Denn, so reflektiert der Richter seine berufliche Erfahrung: Mit Streit und Körperverletzung fange oft an, was dann manchmal mit schweren Verletzungen ende, oder mit noch Schlimmerem.