Neustadt Gericht sichtet Klagen gegen Fusion

Im ersten Halbjahr dieses Jahres will der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über die anhängige Klage gegen die vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossene Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben verhandeln. Dies bestätigte der Mediensprecher des Gerichts, Thomas Stahnecker.

Das gelte nicht nur für Maikammer, sondern auch für andere Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, für die Neugliederungen beschlossen worden sind. Insgesamt sind sieben Verfahren bei dem Gericht anhängig, in denen Verbandsgemeinden und eine Stadt sich gegen die am 20. Dezember 2013 beschlossenen Gesetze zur Kommunalreform wehren. Sie haben zu diesen Einzelgesetzen Normenkontrollanträge gestellt und machen laut dem Verfassungsgerichtshof geltend, dass sie mit der Neugliederung „in ihrem verfassungsmäßigen Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt“ seien. Einen Zeitplan für die Verhandlungen gibt es derzeit noch nicht. Alle diese Fälle werden nicht unbedingt einzeln verhandelt. Laut dem Mediensprecher kann es durchaus sein, dass zwei, drei Fälle zusammengefasst werden. Zuvor werden aber alle Klagen gesichtet, um inhaltliche Überschneidungen oder aber individuelle Gesichtspunkte festzustellen. Geklagt haben neben der Verbandsgemeinde Maikammer die Verbandsgemeinden Wallhalben, Enkenbach-Alsenborn, Irrel, Daaden, Manderscheid, Wittlich-Land und Kröv-Bausendorf sowie die Stadt Herdorf gegen sieben Neugliederungen. Der Verbandsgemeinderat Maikammer hatte im Dezember 2013 einstimmig beschlossen, gegen die zwangsweise Fusion Klage zu erheben. Die Rechtsanwaltskanzlei Oppenländer aus Stuttgart wurde dafür als Verfahrensbevollmächtigter beauftragt. Die Klage wurde schließlich im Februar 2014 eingereicht, mehr als vier Monate, bevor die Fusion am 1. Juli 2014 wirksam wurde. Berufen hat sich die Verbandsgemeinde Maikammer darauf, dass sie auch eigenständig leistungsstark und zukunftsfähig sei. Hohe Steuerkraft, niedriger Schuldenstand und steigende Einwohnerzahlen wurden dafür ins Feld geführt. Mit Gründen des Gemeinwohls sei das Landesgesetz nicht zu rechtfertigen. Außerdem sei die vom Land vorgegebene Grenze von 12.000 Einwohnern, unterhalb derer eine Verbandsgemeinde nicht leistungs- und wettbewerbsfähig sei, willkürlich und nicht plausibel. Hier würden, ganz gegen den ursprünglichen Gedanken der Kommunalreform, zwei starke Verbandsgemeinden zusammengelegt. Widerstand gegen die Fusion kam nicht nur vom Verbandsgemeinderat Maikammer, der sich einstimmig dagegen ausgesprochen hatte. Auch der Verbandsgemeinderat Edenkoben hatte im Juli 2013 mit großer Mehrheit den Entwurf des Landesgesetzes abgelehnt und rechtliche Bedenken geltend gemacht. In Maikammer machte eine Bürgerinitiative mobil. An einer Bürgerbefragung im Frühjahr 2012 hatten sich 62 Prozent der Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Maikammer beteiligt. Und von diesen hatten sich 94,16 Prozent für die Eigenständigkeit der Verbandsgemeinde Maikammer ausgesprochen. Bestärkt fühlte sich die Verbandsgemeinde Maikammer auch durch ein Gutachten, das der Organisationsberater Volker Röske für die Verbandsgemeinde erstellt hatte. Es kam zu dem Ergebnis, dass eine Fusion der beiden Verbandsgemeinden die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit weder kurz- noch mittelfristig steigern werde. Er hatte demgegenüber Kooperationen mit anderen Gemeinden als bessere Alternative vorgeschlagen, die die Verwaltungskraft dauerhaft verbessern könnten. Inzwischen sind Fakten geschafften worden. Denn die Klagen der betroffenen Gemeinden gegen die Fusionen hatten keine aufschiebende Wirkung. Zum 1. Juli 2014 wurde das Landesgesetz wirksam, kam die Fusion Maikammer/Edenkoben. Zuvor waren der neue Verbandsgemeinderat Edenkoben und Olaf Gouasé (CDU) als Bürgermeister der fusionierten Verbandsgemeinde gewählt worden. Inzwischen gibt es auch mit Eberhard Frankmann (CDU) aus Maikammer einen hauptamtlichen Beigeordneten der auf 28.000 Einwohner angewachsenen Verbandsgemeinde Edenkoben. Große Teile der Verwaltung sind umgezogen. Die Fachbereiche der Verwaltung wurden neu auf die Standorte in Edenkoben und Maikammer verteilt. Im Standort Edenkoben sind die vier Fachbereiche Organisation/Kita/Schulen/Sport, Finanzen, Bürgerdienste und Natürliche Lebensgrundlagen/Bauen zu finden, am Standort Maikammer das Bürgerbüro und die Fachbereiche Tiefbau und Werke. Sollte eine Klage erfolgreich sein, müsste das alles wieder rückgängig gemacht werden. Für die Werke (Wasser und Abwasser) gibt es noch zwei Teilbereiche mit unterschiedlichen Gebührensätzen. (ff)

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