Neustadt Gemeinde stellt Förderverein Kredit in Aussicht

Für die Rettung des Denkmales „Teepavillon“ auf der Ruppertsberger Gemarkung hat sich die Ortsbürgermeisterin Ursula Knoll stark gemacht. Sie möchte für den Wiederaufbau der Brandruine 5000 Euro als Zuschuss und weitere 20.000 Euro als Kredit aus dem Gemeindesäckel vergeben an einen Förderverein, der sich in Gründung befindet.

Der Gemeinderat hat dem unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Nach einem Brand vor zwei Jahren steht das Teehaus ohne Dach da. Die Denkmalbehörde des Landkreises Bad Dürkheim fordert die Instandsetzung des Daches dieses geschützten Kulturdenkmales (wir haben am 7. März ausführlich berichtet). Die Eigentümerin Bettina Bürklin-von Guradze sieht sich nicht in der Lage, die Kosten für die Instandsetzung und Erhaltung zu stemmen. Mithilfe von Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld und 19 anderen Frauen und Männern soll nun ein Förderverein diese Aufgabe übernehmen. Dabei geht das Teehaus in dessen Besitz über. Bürgermeisterin Knoll stieß mit ihrem Antrag im Gemeinderat, öffentliche Gelder an diesen Verein zu vergeben, auf Widerstand aus der FWG-Fraktion. Fragen wie: „Ob schon ein notarieller Vertrag unterschrieben sei?“ oder „Dürfen wir als Gemeinde einen Kredit vergeben?“ kamen von Michael Wahl (FWG). Der genaue Zweck des Vereines sei nicht hinreichend bekannt. Er sehe ein zinsloses Darlehen ohne feste Rückzahlungsmodalitäten als zu unsicher an. Knoll erläuterte, dass der Teepavillon ideal als Standesamt geeignet wäre und dass „vielen Leuten etwas am Wiederaufbau gelegen sei“. Der zukünftige Verein werde neben Sponsoren auch Eigenleistung erbringen können. Wahl erkundigte sich nach „rechtlichen Folgen, im Falle, dass der Förderverein sich auflöst“. Knoll verlas einige Passagen aus der Vereinssatzung, um mehr Transparenz zu schaffen. Sie informierte den Rat, dass bereits eine Spende für das Holz für den Dachstuhl aus der Partnergemeinde Hochstätt/Binswangen versprochen sei. Allein diese Chance dürfe man sich nicht entgehen lassen. Jürgen Buchholz (FWG) meinte, wenn die Zuwege zum Gelände garantiert werden, habe er keine Bedenken, das Risiko sei überschaubar. Roland Isselhard und August Ehrmann (beide CDU) sprachen von der Bedeutung des Teehauses als Wahrzeichen. Schlimmstenfalls, also wenn die Gemeinde das Häuschen „erben“ sollte, läge die Belastung bei etwa 100.000 Euro, was der Haushalt für dieses Wahrzeichen verkraften müsste. Beschlossen wurde am Ende bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung aus der FWG, dass die Beträge in Höhe von 5000 Euro und 20.000 Euro im Nachtragshaushalt der Gemeinde einzustellen sind. Die Gelder dürfen ausschließlich zur Sicherung und zum Wiederaufbau des Teehauses verwendet werden. Voraussetzungen: Die Zahlung erfolgt erst, nachdem der gemeinnützige Verein notariell eingetragen ist. Die Satzung des Vereines sieht vor, das Teehaus nach einer eventuellen Auflösung des Vereines an die Gemeinde Ruppertsberg zu übertragen. Die Zufahrt zum Teehaus muss vertraglich garantiert sein.

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