Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Ferrari-Crash: Welche Strafe der Fahrer bekommen hat

Der Ferrari-Fahrer ist betrunken gegen eine Hauswand gefahren.
Der Ferrari-Fahrer ist betrunken gegen eine Hauswand gefahren.

Wenn das Auto, das man betrunken schrottet, ein Luxusgefährt ist, sollte man eigentlich genug Geld haben, um 4800 Euro Strafe zu bezahlen – sollte man meinen.

Der Ferrari fährt in Neustadt die Weinstraße entlang, es ist kurz vor Weihnachten, der 19. Dezember 2024, abends kurz vor 22 Uhr, kein Schnee, die Straße ist fast trocken. Aus Gründen, die dem Fahrzeugführer unerklärlich seien, sei der Wagen plötzlich ausgebrochen und ins Schleudern geraten, so steht es später im Polizeibericht. Das Auto prallt gegen eine Hauswand. Verletzt wird niemand.

Der Schaden an der Hauswand beläuft sich auf 37.000 Euro, der Schaden am Ferrari auf 100.000 Euro. Der Blutalkoholspiegel des Fahrers wird mit 1,2 Promille festgestellt. Er ist 42 damals.

Ende einer Dienstfahrt

Das Auto war nicht seines, er sollte es für jemanden verkaufen, es aber nach dessen Weisung nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Der heute 43-Jährige ist von Beruf Autoverkäufer. Sein Führerschein wird einbehalten, später geht ihm ein Strafbefehl zu: ein schriftliches Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wird ihm gemäß Paragraf 315c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Euro auferlegt, den Führerschein soll er nach einer Sperre erst Anfang 2026 zurückbekommen.

Es ist ein gängiges Strafmaß für solche Fälle. 1,2 Promille ziehen in der Regel sechs Monate Führerscheinentzug nach sich, bei hohem Schaden auch mehr. Und der Paragraf 315c kann schlimmstenfalls auch mal fünf Jahre Haft einbringen. Obwohl also der Strafbefehl gemäßigt erscheint, erhebt der Fahrer Einspruch. Und so sitzt er nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts.

Verteidiger: Tagessätze mindern, Führerscheinsperre verkürzen

Er wirkt zerknirscht, entgeistert, manchmal traurig. „Der Vorwurf an sich wird vollumfänglich eingeräumt“, erklärt sein Verteidiger, auch die Anzahl der Tagessätze gehe in Ordnung. Allerdings nicht deren Höhe: „Wenn man für einen Tagessatz 80 Euro annimmt, dann müsste mein Mandant 2400 Euro netto im Monat verdienen.“ Davon aber könne – mittlerweile – keine Rede mehr sein.

Auch möge das Gericht die Dauer der Führerscheinsperre verkürzen, „ohne Führerschein hat er als Autoverkäufer keine Chance, in Neustadt ohnehin nicht“, sagt der Verteidiger, der nicht aus Neustadt stammt. Auch könne sein Mandant ohne Führerschein nur schwer die Kinder aus seiner geschiedenen Ehe sehen, „die leben in Ludwigsburg.“

„Wie ein übernatürlicher Tritt“

Der Angeklagte wirkt gepflegt und eloquent, nicht arrogant, nicht wie ein Verkehrsrowdy. Der Richter fragt: „Warum an diesem Tag mit dem Ferrari mit Alkohol?“ „Ich weiß nicht“, antwortet der Angeklagte, „ich bin vielleicht 40 gefahren, plötzlich hat es sich angefühlt wie ein übernatürlicher Tritt.“ Er sei kein schlechter Mensch, sagt der Angeklagte, der keine Vorstrafen hat.

„Ich hatte ein tolles Leben, jetzt habe ich nichts mehr.“ Alles sei auf einmal auf ihn eingestürzt, Ende 2024. Weil er sich im Geschäft eines Freundes, das schief ging, engagiert habe, sei jetzt sein Vermögen verloren. Dann Streit mit der Ex-Frau um das Umgangsrecht mit den Kindern. Der Verteidiger ergänzt: „Er soll jetzt auch noch wegen Unterhalt gepfändet werden.“ Versicherungen hätten zwar die Unfallschäden bezahlt, so der Anwalt, aber seinem Mandanten drohten Regressansprüche. Eine Privatinsolvenz stehe wohl bevor.

Angeklagter auf Jobsuche

Der Richter fragt: „Was machen Sie denn so im Moment?“ „Ich lese viel, helfe ab und zu Freunden und suche einen Job“, antwortet der Angeklagte. „Sie haben eine Ausbildung“, sagt der Richter, „da müssten Ihnen doch Türen offen stehen? Haben Sie Arbeitslosengeld beantragt?“ „Nein“, antwortet der Angeklagte. „Warum nicht?“, fragt der Richter verwundert. „Ich war noch nie in einer solchen Situation“, entgegnet der Angeklagte.

Sein Verteidiger springt rhetorisch in die Bresche, will erklären: „Das berühmte schwarze Loch.“ Nach seinen persönlichen Verhältnissen gefragt berichtet der Angeklagte auch, dass er derzeit in einer Mietwohnung lebe, „1590 Euro kalt“. Seine neue Lebensgefährtin unterstütze ihn.

Richter milde gestimmt

In Strafverfahren wird oft betont, dass die „Gesamtschau“ entscheidend ist für die Beurteilung des Geschehenen. Diese Gesamtschau fällt recht günstig aus für den Angeklagten in diesem Prozess. Sogar die Staatsanwältin lässt früh erkennen, dass eine mildere Lösung als die des Strafbefehls an ihr nicht scheitern soll. „Ein Autoverkäufer ohne Führerschein ...?“, sinniert sie. „Eben“, sagt der Verteidiger.

Der Richter verkündet das Urteil: 60 Tagessätze weiterhin, ein Tagessatz aber nicht mehr auf 80, sondern nur noch auf 20 Euro taxiert. Also in Summe 1200 statt 4800 Euro. Und die Sperrung des Führerscheins soll nur noch weitere drei Monate andauern, also insgesamt neun Monate seit dem Unfall im Dezember. „Man kann auch ohne Führerschein einen Job in Neustadt annehmen“, mahnt der Richter, „das machen viele, auch wenn sie sich im Bus oder mit dem Fahrrad quälen müssen.“

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