Neustadt Endgültiges Nein zu Bewirtungskonzept

Erich Glas aus Hambach hat in Sachen Gutsausschank jetzt Klarheit: In seinem „Weinparadies“ unterhalb des Hambacher Schlosses hat er keine Bewirtungsmöglichkeiten, die über die einer Straußwirtschaft hinausgehen. Diese Entscheidung hat der Stadtrechtsausschuss jetzt getroffen – sechs Jahre, nachdem er die Sache auf den Tisch bekommen hat.

Glas’ Anwesen liegt im sogenannten Außenbereich, also in einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Winzer dürfen dort Produktionshallen bauen, aber keine Lokale betreiben. Der Stadtrechtsausschuss unter Vorsitz von Andreas Bauer hat nun entschieden, dass eine andere Auslegung der Gesetze nicht zulässig ist. Noch im vergangenen Jahr war die ungewöhnlich lange Dauer des Verfahrens damit begründet worden, dass der Wunsch „nach einer neuen und kreativen Interpretation des geltenden Rechts“ unter Einbeziehung der „Verwaltungs- und Rechtspraxis der umliegenden Landkreise“ berücksichtigt werden solle. Glas hatte im Dezember 2007 die Umwandlung seiner Weinprobierstube in eine Gaststätte beantragt. Falls dies nicht möglich sei, wolle er an 120 frei wählbaren Tagen im Jahr eine Straußwirtschaft betreiben. Beides wurde nun abgelehnt. In punkto Straußwirtschaft hieß es, diese dürfe nur an vier zusammenhängenden Monaten oder an zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten betrieben werden. Glas hatten in seinem Widerspruch auf „die Verwaltungspraxis in vergleichbaren Fällen im angrenzenden Kreis Südliche Weinstraße“ hingewiesen. Außerdem wurde auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Bezug genommen (AZ 14K 1859/99), das auch im Kreis Bad Dürkheim als Grundlage für die Erteilung einer „Konzession mit Einschränkung“ angesehen wird (wir berichteten mehrfach). Der Neustadter Stadtrechtsausschuss dagegen sieht hier keinen Entscheidungsspielraum für die Verwaltung. „Eine Straußwirtschaft ist entweder eine Straußwirtschaft und dann auch erlaubnisfrei oder sie ist es nicht“, heißt es in der Begründung der Zurückweisung des Widerspruchs. Mehrfach wird in dem Schreiben auch Bezug genommen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadts vom April 2013, mit dem die Umwandlung einer Straußwirtschaft in ein Restaurant ebenfalls untersagt wurde. Betroffen war ein Restaurant am Ortsrand Bad Dürkheims. In diesem Fall hatte allerdings der Dürkheimer Kreisrechtsausschuss zuvor einen Kompromiss angeboten, der Glas’ Anliegen genau entsprochen hätte: die Öffnung eines Gutsausschanks (Straußwirtschaft) an 120 frei wählbaren Tagen. Der Kompromiss war damals nicht zum Tragen gekommen, weil die Restaurantbetreiber sich von dem Gang vors Verwaltungsgericht mehr versprachen. Ausführlich setzt das Schreiben sich auch mit dem vielzitierten Urteil aus Karlsruhe auseinander. Der Fall weiche „entscheidend“ vom Fall Glas ab, da es sich in Karlsruhe um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehzucht gehandelt habe, der in seinem Restaurationsbetrieb eigene Produkte angeboten habe. Ordnungsdezernent Georg Krist hatte im Januar gegenüber der RHEINPFALZ gesagt, er kenne dieses Urteil nicht. Nachdem er es über die Zeitung bekommen hatte, zeigte er sich überzeugt, nun einen Weg gefunden zu haben hin zu flexiblen Öffnungszeiten bei Straußwirtschaften. Glas kann nun gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Die Entscheidung darüber hat er noch nicht getroffen. (kkr)

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