Neustadt Eltern übernehmen Kosten

Die Gemeinde weitet ihr Betreuungs- und Verpflegungsangebot in der Schillerschule (betreuende Grundschule) aus. Die Beiträge der Eltern für die Verpflegung werden in den Kindergärten schrittweise und im Kinderhort einmalig erhöht. Diese Beschlüsse hat der Gemeinderat am Mittwochabend gefasst.

In der betreuenden Grundschule an der Schillerschule wird es voraussichtlich mit Beginn des nächsten Schuljahres eine Essensversorgung geben. Die Gebühren für die Essensversorgung sind zu 100 Prozent kostendeckend kalkuliert und müssen von den Eltern ohne Eigenanteil der Gemeinde getragen werden. Das hat der Rat mehrheitlich beschlossen. Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird an der Schillerschule an fünf Wochentagen eine Betreuung bis 15 Uhr angeboten. Im Auftrag der Verwaltung hatte die Schulleitung den Bedarf einer Verpflegung abgefragt. Danach wünschen sich 15 Eltern ein regelmäßiges Mittagessen für ihre Kinder. Die Versorgung soll über den Kinderhort geschehen, dort wird das Essen täglich frisch zubereitet. Die betroffenen Eltern seien bereit, die Kosten, die nach vorläufiger Kalkulation höher als im Hort oder beim Ganztagsangebot an der Ernst-Reuter-Schule liegen, vollständig zu übernehmen. Ralf Trösch (SPD) forderte, gleiche Fördersätze wie bei bestehenden Essensangeboten anzusetzen, um eine unterschiedliche Behandlung zu vermeiden. Pia Werner (Grüne) regte als „vernünftige und sozialverträgliche“ Lösung an, den Preis des Kinderhortes zu übernehmen und die Kalkulation nach einem Jahr zu überprüfen. Im Gegensatz zur Ganztagsschule – dort sei das gemeinsame Essen Teil des pädagogischen Konzeptes – sei das Essensangebot an der betreuenden Grundschule ein freiwilliges Angebot der Gemeinde, das nicht bezuschusst werde, entgegnete Sozialdezernent Hans Grohe (CDU). Daraus ergebe sich eine unterschiedliche Kalkulation der Preise. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Neukalkulation der Verpflegungskostenbeiträge der kommunalen Kindertagesstätten „Haus Kunterbunt“ und „Kleine Freunde“ und des Kinderhortes zu. Das bedeutet bei den Kindertagesstätten eine schrittweise Anpassung der monatlichen Pauschalbeträge über drei Jahre von derzeit 40 auf 66 Euro. Für die Verpflegung im Kinderhort wird der Betrag von 60 auf 64,50 Euro erhöht. Auch die Beiträge für Gäste-Esser und Personal werden erhöht. „Die Anpassung der Verpflegungskosten war notwendig, um zu 100 Prozent kostendeckend zu arbeiten“, sagte Andreas Rohr von der Sozialverwaltung. Die Kalkulation sei für die nächsten drei Jahre unter Berücksichtigung einer jährlichen Kostensteigerung von 3 Prozent erstellt worden. Die verschiedenen Verpflegungssätze ergeben sich laut Rohr durch die unterschiedliche Bezuschussung der Einrichtungen durch Kreis beziehungsweise Land und die wöchentlichen Arbeitsstunden der Hauswirtschaftskräfte, die sich an der Anzahl der zu verpflegenden Kinder orientiert und sich stufenweise verändert. Eine beschlossene einheitliche Satzung für die Kindertagesstätten löst die bisher unterschiedlichen Richtlinien der Einrichtungen ab. (uhk)

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