Neustadt Drei Windräder möglich

Ein Areal auf Mußbacher Gemarkung ist und bleibt das Neustadter Vorranggebiet für Windräder. Allerdings wird sie im Teilregionalplan Windenergie für die Region Rhein-Neckar von ursprünglich 67 auf 39 Hektar reduziert. Maximal drei Anlagen können errichtet werden, einen ersten Interessenten gibt es laut Stadt bereits.

Bis Montag konnten die Kommunen Stellung zum neu aufgelegten Regionalplan beziehen. Auch die Stadtverwaltung hat sich damit beschäftigt und in der jüngsten Stadtratssitzung eine Stellungnahme vorgelegt. Außer dem Mußbacher Areal – nahe des Autobahnanschlusses A 65/B 271- sind demnach auf Neustadter Gemarkung bislang keine Windräder vorgesehen; die restlichen Flächen im Wald und in der Ebene sind Ausschlussgebiet oder von der Stadt selbst noch nicht überprüft. Ein Areal im Westen des Stadtwalds nahe Breitenstein im Elmsteiner Tal wurde im Rat kontrovers diskutiert. Es schließt sich an jene Zone des Haardtrands an, die als Ausschlussgebiet feststeht, deren Grenzen aber vom Planungsverband nun konkretisiert wurden. Zwar will der Stadtrat dort keine Windräder, doch gingen die Meinungen, ob das sofort festgelegt werden sollte oder nicht, auseinander. Die FWG beantragte, auch diesen westlichen Bereich als Ausschlussfläche vorzusehen, setzte sich damit aber nicht durch. Ihr Ziel: Bemühungen zu unterstützen, den Pfälzerwald grundsätzlich von Windrädern freizuhalten, worüber pfalzweit diskutiert wird. „Wir sollten deutlich sagen, dass wir dagegen sind“, so der FWG-Fraktionsvorsitzende Marc Weigel. Die Koalition aus CDU, FDP und Grünen sah das anders: Da Windräder auf Neustadter Gemarkung ohnehin fast ausgeschlossen seien, sollten einige Optionen offengehalten werden, sagte FDP-Chef Matthias Frey – so unrealistisch es auch sei, dass dort überhaupt gebaut werden dürfe. „Ohne Eigentümer baut keiner etwas“, ergänzte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler (CDU). Und Eigentümer sei überwiegend die Stadt. Die Entscheidung darüber, ob sich auf weiteren Flächen Windräder drehen, sollte bei der Kommune bleiben, so auch Umweltdezernentin Waltraud Blarr (Grüne). Hintergrund der Debatte ist, dass die rot-grüne Landesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt. Zwei Prozent der Landesfläche sollen mittelfristig als Standorte für Windräder dienen. Dazu hat das Land sein Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) im Bereich regenerativer Energie neu aufgelegt; dort werden Ziele und Grundsätze formuliert. Zudem benennt es Ausschlussgebiete: In Neustadt gehört unter anderem der Haardtrand als bedeutsame Kulturlandschaft dazu. Auf Grundlage des LEP IV müssen die Planungsgemeinschaften im Land ihre regionalen Raumordnungspläne fortschreiben. In der Pfalz sind das die Planungsgemeinschaft Westpfalz sowie der Verband Region Rhein-Neckar. Ihnen ist es vorbehalten, Vorranggebiete für Windräder festzulegen – Flächen also, die sich besonders gut als Standorte eignen. Zum Beispiel, weil dort gute Windverhältnisse herrschen. Der Großteil der Flächen bleibt indes der kommunalen Planung per Flächennutzungsplan vorbehalten. Damit können die Kommunen selbst entscheiden, ob und wo sie weitere Windenergieanlagen zulassen wollen. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Es geht unter anderem um Mindestabstände zur Ortsrandlage, Natur- und Artenschutz. (ahb)

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