Neustadt Carport-Streit: Stadt lehnt Bau im Außenbereich ab

Bei der früheren Waldgaststätte „Römerklause“ am Ende des Römerwegs oberhalb der Hambacher Höhe darf aller Voraussicht nach kein Carport errichtet werden. Dies dürfte das Ergebnis der jüngsten Stadtrechtsausschusssitzung sein.

Seit über 20 Jahren wird die ehemalige Gaststätte als Wohnhaus genutzt. Der Besitzer hatte eine Bauvoranfrage für einen Carport eingereicht, doch die Stadtverwaltung hat ihn abgelehnt. Dagegen hat der Mann Widerspruch eingelegt, der vom Rechtsausschuss unter Vorsitz von Andreas Bauer verhandelt wurde. Eine Entscheidung steht zwar noch aus, doch hat Bauer dem Mann wenig Hoffnung gemacht, dass sein Widerspruch Erfolg haben wird.

Der Grund dafür ist, dass das ganze Anwesen im Außenbereich steht. Dort dürfen jedoch nur sogenannte Privilegierte wie Landwirte und Winzer bauen. Außerdem dürfen dort Bauten errichtet werden, die im öffentlichen Interesse sind, beispielsweise Anlagen zur Energiegewinnung. „Die ganze Anlage dürfte da eigentlich nicht stehen“, machte Bauer deutlich. Aufgrund ihres Alters habe sie zwar Bestandsschutz, doch weitere Bauten würden nicht genehmigt.

Der Besitzer des Gebäudes hatte 2007 den Bau einer Garage beantragt - ohne Erfolg. Damals sei ihm gesagt worden, ein Carport könne genehmigt werden, so der Hambacher. Zwischen Garage und Carport werde im Baurecht kein Unterschied gemacht, entgegnete Bauer.

Der Hambacher verwies darauf, dass der Carport aus Holz gebaut werden und an den Seiten offen sein soll. Zudem wolle er den Unterstand begrünen. In dem Carport sollen ein Auto und ein großer Wohnwagen untergestellt werden. Er habe an den Fahrzeugen bereits Hagelschäden gehabt, die er künftig vermeiden wolle. Der Hambacher argumentierte außerdem, dass er morgens teils sehr früh zur Arbeit müsse und es eine Zumutung sei, das Auto dann erst von Schnee und Eis befreien zu müssen.

Der Hambacher verwies darauf, dass der Schützenverein Hambach, der nur wenige hundert Meter von seinem Haus entfernt sein Vereinsheim und seine Schießanlage betreibt, seine Anlagen in den vergangenen Jahren deutlich erweitert habe, und zwar mit Genehmigung der Stadtverwaltung. Er verstehe nicht, warum dies genehmigt werde und er keinen Carport bauen dürfe.

Einen ähnlichen Fall hatte es vor Jahren an der Freiheitstraße in Hambach gegeben. Dort musste der Erbauer nach langem Hin und Her eine ungenehmigt errichtete Vierergarage aus Blechteilen beseitigen, ein offener Carport war ihm jedoch schließlich zugestanden worden. (ann)

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