Neustadt Bis August müssen Alternativen vorliegen
Die Gemeinde Haßloch hat Ende Mai die Überprüfung zeitnah umsetzbarer Maßnahmen für den Hochwasserschutz in Auftrag gegeben. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) erwartet die Berechnungen des Überschwemmungsgebiets für Haßloch Ende des Jahres und will 2015 mit dem Ausweisungsverfahren beginnen. Die Bürgerinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ (BI) befürchtet allerdings, dass die Bewertung und Planung von Maßnahmen nicht mehr in die Berechnungen der SGD einfließen werden. Wie berichtet, hatte der Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss Anfang Juni nichtöffentlich beschlossen, einen erweiterten Auftrag an das Büro BGS Wasser mit Sitz in Darmstadt zu vergeben. Die Kreisverwaltung hatte bereits die Überprüfung von Retentionsflächen – also Flächen, auf die sich ein Hochwasser verteilen könnte – westlich und südlich der Gemeinde in Auftrag gegeben. Ob das im Frühjahr eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die Verlegung des Rehbachs weiterläuft, wird von dem Ergebnis dieser Prüfung abhängen. Laut Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) wurde Ende Mai in einem Abstimmungsgespräch mit BGS, bei dem neben Gemeinde auch Kreis und BI teilnahmen, die Überprüfung folgender Maßnahmen beauftragt: Der Landwehrgraben sei bereits vermessen, ein Knick östlich der Kirchgasse kann laut Lorch bald entfernt werden. Die Ergebnisse von BGS sollen im Juli vorliegen. Thomas Barth und Günter Moses (BI) kritisieren, dass die Gemeinde bis jetzt keine Maßnahmen geplant oder durchgeführt hat. Die SGD werde nur Planungen, die bis August vorliegen, beim letzten Rechnungslauf berücksichtigen, auf dessen Berechnungen die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes erfolgen soll. „Dieser Termin ist im Ministerium, bei Kreis, Gemeinde und SGD bekannt. Bis jetzt hat die Gemeinde zu wenig getan“, wirft Moses der Gemeinde vor. Die BI habe frühzeitig einen umfangreichen Maßnahmenkatalog ergänzend zu Vorschlägen der Gemeinde eingereicht. Leider hätten die Verantwortlichen zu viel Zeit verstreichen lassen. Allerdings habe man bei einem weiteren Gespräch im Rathaus, bei dem der Ingenieur Stefan Wallisch von BGS anwesend war, die Ergebnisse der eigenen Vermessungen der Retentionsräume im Westen übergeben und die Situation aus Sicht der BI schildern können, berichtete Barth. Die BI befürchte, dass sich die Ausweisung des Überschwemmungsgebiets nicht von den ersten Planungen unterscheiden werde. Weder Erkenntnisse bisheriger Hochwasserereignisse und Aussagen über die Nutzung von Retentionsflächen noch eine plausible Planung im Westen bei der Obermühle – dort sollte zum Beispiel die Qualität des Walls geprüft und gegebenenfalls verbessert werden – und für das Industriegebiet Süd lägen vor. Die geplante Rehbachverlegung sieht die BI nicht als geeignete Maßnahme, um Haßloch schnell und effektiv vor Hochwasser zu schützen. Die SGD bestätigte auf Anfrage der RHEINPFALZ, das bei der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Rehbach-Speyerbach Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Diese Maßnahmen müssten eine „entsprechende Planungstiefe“ erreicht haben, und die zeitnahe Umsetzung müsse sichergestellt sein, erklärte Pressesprecherin Nora Schweikert. Deshalb könnten derzeit nur die Rehbachverlegung sowie die aktuellen Vermessungsdaten der Landwehr-Verrohrung berücksichtigt werden. Im August stehe die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei der Rehbachverlegung an. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse die Gemeinde Planungen von zeitnah umsetzbaren Hochwasserschutzmaßnahmen vorlegen. Laut Schweikert werden die Berechnungsergebnisse für das Überschwemmungsgebiet Rehbach-Speyerbach frühestens Ende 2014 vorliegen. Dies bedeute, dass erst im Laufe des Jahres 2015 über den weiteren Zeitplan zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes entschieden werden kann: „Erst dann beginnt das Ausweisungsverfahren für die Rechtsverordnung und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Gemeinde Haßloch.“ (uhk)