Neustadt Bauträger will Klarheit

Der in Haßloch ansässige Bauträger Müller Bau hatte am 5. Dezember 2012 eine Bauvoranfrage für das Gelände am Haardter Mandelring bei der Stadtverwaltung gestellt. Dabei geht es um vier als „Winzervillen“ bezeichnete Appartementhäuser auf dem rund 6500 Quadratmeter großen Grundstück. Diese waren auch schon als „Parkresidenzen“ bezeichnet worden.

Im Verlauf der Diskussion hatte das Unternehmen diese erste Planungsvariante mehrfach geändert. Eine Bauvoranfrage liege jedoch nur für die ursprüngliche Planung vor, erläuterte Andreas Bauer, Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses, am Donnerstag. Die Bauvoranfrage wurde am 4. September 2013 abgelehnt. Dagegen legte der Bauträger Widerspruch ein. Über diesen Widerspruch wurde am Donnerstag verhandelt.Es gab allerdings nicht allzu viel zu verhandeln, denn die Müller Bau-Geschäftsführung war zu der Sitzung nicht erschienen. Und auch der nach Angaben von Bauer renommierte Anwalt, der die Interessen des Unternehmens vertritt, habe ohne Begründung abgesagt, obwohl Geschäftsführung und Anwalt zuvor darauf gedrängt hätten, dass möglichst bald über den Widerspruch verhandelt wird.

Dass der Termin trotzdem ohne Beteiligung des Bauträgers stattfand, lässt darauf schließen, dass dieser eine Entscheidung des Stadtrechtsausschusses will, um vor dem Verwaltungsgericht klagen zu können. Nur ein Gericht könnte den bestehenden Bebauungsplan für nichtig erklären, nicht jedoch der Rechtsausschuss.

Auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans sind weder die Winzervillen zulässig, noch das Vorhaben der Genossenschaft Siebenpfeiffer, die die zwei vorhandenen Gebäude erhalten und vor allem für Wohnungen und Gewerbe nutzen möchte. Laut Bebauungsplan sind bisher nur Einrichtungen für „Gemeinbedarf im Bereich Gesundheit und Soziales“ zulässig. Mit dieser Begründung hatte die Verwaltung ihre Ablehnung der Bauvoranfrage von Müller Bau begründet. Außerdem würden durch die Appartmenthäuser die Baugrenzen deutlich überschritten und es würde zu weit in Richtung Wald gebaut.

In seinem Widerspruch monierte der Anwalt der Firma Müller Bau, dass die Stadtverwaltung nicht die Möglichkeit einer Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans geprüft habe. Die sei erforderlich, denn ansonsten drohe ein dauerhafter Leerstand, so der Jurist.

Der Stadtrechtsausschuss hat zwar noch nicht entschieden, doch machte Bauer deutlich, dass er die Auffassung des Anwalts nicht teilt. Die Fachklinik sei offiziell erst Ende 2013 geschlossen worden und auch derzeit werde das Gebäude genutzt. Deshalb könne man sicher nicht von einem dauerhaften Leerstand sprechen und dies als Begründung dafür anführen, dass man den Bebauungsplan für obsolet erklärt, so Bauer. Außerdem sei eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans nur dann möglich, wenn dadurch nicht die grundlegenden Aspekte der Planung berührt würden. Genau das wäre aber bei einer Genehmigung des Vorhabens der Firma Müller Bau der Fall. Bauer verwies aber auch darauf, dass der Bebauungsplan einige Schwächen habe und es deshalb fraglich sei, ob er einer rechtlichen Überprüfung standhalten werde. Der Plan war Anfang der 1990er Jahre eigens erstellt worden, um eine Erweiterung der Fachklinik zu ermöglichen.

Auch die Genossenschaft Siebenpfeiffer hat eine Bauvoranfrage gestellt. Die ging nach Angaben von Dagmar Staab, Pressesprecherin der Stadtverwaltung, am 9. September 2013 bei der Verwaltung ein und sei am 10. Oktober abgelehnt worden. Ebenfalls mit der Begründung, dass das Vorhaben mit dem Bebauungsplan unvereinbar sei. Die Genossenschaft habe am 11. November Widerspruch eingelegt, diesen aber am 19. Dezember zurückgezogen.

Die Genossenschaft strebt für das Gelände einen sogenannten städtebaulichen Vertrag an. Darin wären genauere Festlegungen als in einem Bebauungsplan möglich. Wie bereits berichtet, hat der Haardter Ortsbeirat sehr lange über seine Vorstellungen zu einem solchen Vertrag diskutiert und schließlich der Stadtverwaltung am 19. Februar einen Vertragsentwurf vorgelegt. Nach Angaben Staabs soll der Ortsbeirat in seiner nächsten Sitzung am 9. April von der Verwaltung eine Rückmeldung dazu bekommen.

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